Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 242

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen [...] (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet: „§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen.“

II. Art. 2 Z. 1 lautet: „§ 5 Abs. 1 entfällt.“

*****

Damit könnten Sie dem Versprechen Ihres Bundeskanzlers, dass wir weniger Geld ausgeben, dass Sie im System sparen und dass die Valorisierung der Parteienförde­rung endlich ausfällt, noch gerecht werden. Machen Sie das und ziehen Sie den Steu­erzahlerinnen und Steuerzahlern nicht andauernd noch mehr Geld aus den Taschen! Sie stellen sich dann auch noch hin und haben die Unverfrorenheit, ihnen die Unwahr­heit zu sagen – das ist eine Frechheit! (Beifall bei den NEOS.)

21.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeordne­ten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungs­gesetz 2012 geändert werden (619/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förde­rungsgesetz 2012 geändert werden (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet:

    „§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen."

II. Art. 2 Z. 1 lautet:

    „§ 5 Abs. 1 entfällt."

Begründung

Ad I.

Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. Gemäß § 14 Abs. 1 PartG werden die Korridore, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen kön­nen, laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreisindexes erhöht. Der ÖVP/FPÖ-An­trag sieht vor, dass neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkostenober­grenze und die Beträge der zu meldenden Parteispenden und Spendenverbote dieses Jahr um die Inflationsrate erhöht und künftig jährlich valorisiert werden. Durch den vor-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite