Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen [...] (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet: „§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen.“
II. Art. 2 Z. 1 lautet: „§ 5 Abs. 1 entfällt.“
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Damit könnten Sie dem Versprechen Ihres Bundeskanzlers, dass wir weniger Geld ausgeben, dass Sie im System sparen und dass die Valorisierung der Parteienförderung endlich ausfällt, noch gerecht werden. Machen Sie das und ziehen Sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht andauernd noch mehr Geld aus den Taschen! Sie stellen sich dann auch noch hin und haben die Unverfrorenheit, ihnen die Unwahrheit zu sagen – das ist eine Frechheit! (Beifall bei den NEOS.)
21.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (619/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet:
„§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen."
II. Art. 2 Z. 1 lautet:
„§ 5 Abs. 1 entfällt."
Begründung
Ad I.
Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. Gemäß § 14 Abs. 1 PartG werden die Korridore, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen können, laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreisindexes erhöht. Der ÖVP/FPÖ-Antrag sieht vor, dass neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkostenobergrenze und die Beträge der zu meldenden Parteispenden und Spendenverbote dieses Jahr um die Inflationsrate erhöht und künftig jährlich valorisiert werden. Durch den vor-
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