Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 246

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Sie daran glauben, dass Sie die Menschen durch Argumente überzeugen. Natürlich ist das bei der Medienentwicklung, Medienkontrolle und zunehmenden Machtübernahme im Medienbereich durch der ÖVP nahestehende Gruppen immer schwieriger, aber man darf in einer Demokratie den Glauben daran, dass es möglich ist, Menschen auch ohne Millionen von Großspendern von anderen Positionen zu überzeugen, mit ihnen zu reden und damit vielleicht auch Mehrheiten zu gewinnen, nicht aufgeben. Darum geht es!

Wir müssen von dieser Koffermentalität weg und rein in wirkliche Transparenz. Wir müssen Armut bekämpfen, und Armut ist nicht die Armut von Parteien, die schon weit mehr nehmen, als das irgendwo in Europa üblich ist, sondern es geht um die Armut der Menschen, auf die die Regierungsparteien vergessen haben. (Beifall bei JETZT.)

Es lohnt sich, darum zu kämpfen, und es lohnt sich, das Vertrauen in die Politik wie­derherzustellen – durch einen allerersten Schritt, und das ist die Halbierung der Partei­enfinanzierung. Ja, ich bin davon überzeugt, es geht. (Beifall bei JETZT. Abg. Jaro­lim: Wie steht der Kollege Nehammer zu dem Vorschlag?)

22.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Alfred Noll, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

zum Gesetzesantrag laut Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Partei­en-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (548 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird in Artikel 1 wie folgt geändert:

a)          Folgende Ziffer 1 wird eingefügt:

1.          § 3 (Verfassungsbestimmung) lautet:

„§ 3. (Verfassungsbestimmung) Bund, Länder und Gemeinden können politischen Par­teien für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Bund, Ländern und Gemeinden jährlich Fördermittel zuwenden. Dazu dürfen den politischen Parteien, die in einem allgemeinen Vertretungskörper vertreten sind, insgesamt je Wahl­berechtigem zum jeweiligen allgemeinen Vertretungskörper mindestens 1,55 Euro, höchs­tens jedoch 5,50 Euro gewährt werden. Die Länder können ihre Förderungen innerhalb der doppelten Rahmenbeträge regeln, um auch die Mitwirkung an der politischen Wil­lensbildung auf Bezirks- und Gemeindeebene sicherzustellen. Für die Ermittlung der Anzahl der Wahlberechtigten ist jeweils auf die bei der letzten Wahl zum allgemeinen Vertretungskörper Wahlberechtigten abzustellen. Eine darüberhinausgehende Zuwen­dung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwer­bungskosten bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern ist unzulässig. Fördermit­tel des Bundes für politische Parteien sind durch ein besonderes Bundesgesetz zu re­geln.“

b)          Die bisherige Ziffer 1 wird zu Ziffer 2.

c)          Die bisherige Ziffer 2 wird zu Ziffer 3.

d)          Die bisherige Ziffer 3 wird zu Ziffer 4 und lautet:

4. Dem § 16 wird folgender Abs. 7 angefügt:

 


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