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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)
16.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
gemäß § 55 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Vizekanzler
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Bekämpfung des Rechtsextremismus in allen seinen Formen – klares Bekenntnis zur Europäischen Union – klares Bekenntnis zur liberalen Demokratie und zum Rechtsstaat“
Begründung
Der Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist als Vizekanzler auch Bundesminister für Öffentlichen Dienst und damit auch für Personalangelegenheiten im öffentlichen Dienst zuständig. Dabei zeigt sich, dass in dieser Gesetzgebungsperiode die Kabinette aufgeblasen und durch Paralleleinrichtungen, die sogenannten Generalsekretariate, noch ergänzt wurden. Parteipolitische Umfärbungen sind beinahe täglich auf der Tagesordnung, Burschenschafter und ähnlich Denkende werden mit öffentlichen Funktionen versorgt. Nunmehr wurde aber bekannt, dass in den Kabinetten auch Personen aufgenommen wurden, die den Identitären nahestehen und von diesen beeinflusst werden.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache steht aber auch für das System des schlampigen Umganges bzw. der mangelnden Distanz zum Rechtsextremismus. Er ist als Parteivorsitzender für die Ausrichtung der Parteilinie und die Mitgliederaufnahme in die FPÖ verantwortlich. Seit Regierungsantritt sind unfassbare und demokratiegefährdende, rechtsextreme Sachverhalte in Österreich bekannt geworden, die alle im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der FPÖ stehen. Nach der Selbstdefinition des Bundeskanzlers ist die rote Linie deutlich und mehrfach überschritten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Dem Vizekanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mahrer. – Bitte.
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