Darüber hinaus gibt es auch Angebote für die Ausstattung von Opern-, Theater- und Ballettproduktionen sowie Filmen und Festivals für private Kunden. Es ist ein gutes Konzept, das auch andere mittelständische Unternehmen praktizieren, dass sie bei Auslastungsschwankungen und unproduktiven Stehzeiten solche privaten Serviceleistungen anbieten. Bedingt durch die Organisationsform der Art for Art von mehreren Schwester- und Miteigentümergesellschaften herrscht aber keine Kostenwahrheit, denn die Art for Art orientiert ihre verrechneten Preise an der Aufteilung der Basisabgeltung zwischen den Bühnen und nicht an den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Wir befürworten hier konkret, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, die Evaluierung der Preisgestaltung und, auch ganz wichtig, die Erhebung der Kundenzufriedenheit.
Der Art-for-Art-Geschäftsführer Dr. Kirchberger hat uns in der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses dazu Informationen gegeben und hat auf meine Frage zugesichert, dass schon ein detaillierter Fragebogen ausgearbeitet wird, der diese Kundenzufriedenheit hinterfragen soll. Dann können die angebotenen Leistungen konkret definiert werden und marktkonforme, kostendeckende Preise verlangt werden.
Zur Kritik des Rechnungshofes an den hohen Personalkosten darf aus unserer Sicht vonseiten von Art for Art nicht einfach nur mit theaterspezifischen Besonderheiten argumentiert werden. Vielmehr sollten diese personalrechtlichen Sondervereinbarungen reduziert und normalen Standards angepasst werden.
Wir Freiheitliche bauen in dieser Hinsicht auch auf die bevorstehende organisatorische und strukturelle Optimierung durch Bundesminister Blümel, die er uns im Ausschuss zugesagt hat, und wir haben da volles Vertrauen zu ihm. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Aufgrund des seit dem Jahr 2012 geltenden Parteiengesetzes hat jede politische Partei dem Rechnungshof jährlich einen Rechenschaftsbericht zu übermitteln, und dieser Bericht muss auch eine Liste der sogenannten Beteiligungsunternehmen enthalten.
Was sind Beteiligungsunternehmen? – Das sind Unternehmen, an denen die politischen Parteien, ihr nahestehende Organisationen oder Gliederungen der politischen Parteien, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, mindestens 5 Prozent direkte Anteile oder 10 Prozent indirekte Anteile oder Stimmrechte halten.
Der Rechnungshof gibt diese Liste dieser Unternehmungen an jene Unternehmungen weiter, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, und diese sind dann aufgefordert, die Rechtsgeschäfte, die mit diesen Beteiligungsunternehmen geschlossen werden, sowohl in der Gesamtsumme als auch im Detail dem Rechnungshof mitzuteilen.
Was ist das Ziel dieses Parteiengesetzes? – Ziel ist es, hinsichtlich der Finanzierung aller politischen Parteien in Österreich die Transparenz zu erhöhen. Dabei sollen auch die geschäftlichen Tätigkeiten von Beteiligungsunternehmen der politischen Parteien mit der öffentlichen Hand beziehungsweise unter deren Einfluss stehenden Unternehmen transparent gemacht werden. Entscheidend ist also die Transparenz der Geldflüsse.
Konkret nun zu dem diskutierten Bericht: Es geht hier um die Überprüfung der abgegebenen Meldungen des Bildungsministeriums – wobei festzuhalten ist, dass diese Kritik-
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