Anlass war das Wehrrechtsänderungsgesetz, das eben am 15. Jänner 2019 hier zur Begutachtung eingebracht worden ist; diese hat am 26. Februar 2019 geendet. Mit der Sammelnovelle soll das Militärbefugnisgesetz geändert werden. Wir sind der Meinung, dass man, wenn auf der einen Seite Maßnahmen für die Nachrichtendienste zur Verfügung gestellt werden, auf der anderen Seite auch den Rechtsschutz, die parlamentarische Kontrolle weiterentwickeln sollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch zwei, drei Problembereiche ansprechen: Auf der einen Seite hat der Minister in den Unterausschüssen immer relativ einfach mitteilen können, dass er keine Auskunft geben könne, wenn nationales Interesse gefährdet gewesen ist. Das gehört ein bisschen aktualisiert, sodass nur mehr der Schutz der Sicherheit von Menschen diese Möglichkeit zulässt. Auf der anderen Seite geht es um Akteneinsicht, Befragung von Auskunftspersonen und in diesem Bereich vor allem um die Aufgabe des Rechtsschutzbeauftragten. Der Rechtsschutzbeauftragte ist einerseits für gewisse Maßnahmen zuständig, die er im Vorfeld genehmigt, sodass sie überhaupt durchgeführt werden können, und andererseits soll er auch für uns, für das Parlament eine Kontrolle durchführen und auch einen dementsprechenden Bericht legen.
Vielleicht noch ein Ansatz: Wir sollten auch dafür sorgen, dass wir dem Rechtsschutzbeauftragten, dem Senat oder der Gruppierung – wie immer das dann heißt – auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. Es sollte nicht das Ministerium, das geprüft wird, die Ressourcen und das Budget zur Verfügung stellen, sondern das Parlament. Das wäre, glaube ich, der richtige Ansatz, um diesbezüglich eine ordentliche Kontrolle durchführen zu lassen.
Gehen wir in uns und diskutieren wir das im Geschäftsordnungsausschuss! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Rosenkranz: Das ist die letzte gute Rede des heutigen Tages!) – Danke schön. Ich glaube, dass in diesem Haus ein Grundkonsens dahin gehend herrscht, dass wir die Unterausschüsse reformieren müssen, dass wir dort etwas verändern werden und diese anpassen müssen.
Interessanterweise – muss ich sagen – kommt dieser Antrag aber von der Partei, die das zehn Jahre lang in Regierungsverantwortung hätte machen können. Auch beim letzten Tagesordnungspunkt war es so, dass ihr mit den guten Vorschlägen kommt, seitdem ihr nicht mehr in der Regierung seid.
Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass wir darüber sicher diskutieren werden. Ich glaube aber, dass wir zuerst noch die Reformen in den Geheimdiensten abwarten werden, und danach können wir uns gerne im Geschäftsordnungsausschuss darüber unterhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
22.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, daher schließe ich die Debatte.
Ich weise den Antrag 675/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
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