Planstellen selbst sollen bereits vor dem 1. Juli dieses Jahres ausgeschrieben werden. In einer Anfragebeantwortung wurde aber auch bekannt, dass die völlige Neuausschreibung aller Organisationseinheiten möglich sein kann.
Das bisherige Bundesamt soll in Richtung eines echten Geheimdienstes weiterentwickelt werden, aber schon in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde die Kritik laut, dass die Kontrolle der beiden Ständigen Unterausschüsse – für Inneres und für Landesverteidigung – ineffizient ist.
Zu überlegen und zu diskutieren sind folgende Punkte: Kann sich der Minister in einem geheimen Ausschuss auch noch darauf berufen, dass die nationale Sicherheit gefährdet ist? Wie schaut es mit einem Recht auf Akteneinsicht aus? Wie schaut es mit Auskunftspersonen aus? Kann man die befragen? Eine Umbenennung würde ich auch vorschlagen, für die sperrigen zwei Titel wäre dann Kontrollausschuss für Inneres und Landesverteidigung die einfachere Variante. Zuletzt stellt sich die Frage des Rechtsschutzbeauftragten, wobei man eventuell eine Ansiedlung im Parlament andenken könnte, damit die Unabhängigkeit vom Minister gegeben ist, aber auch die Hinzuziehung aller Rechtsschutzbeamten; da wäre zum Beispiel auch das Justizressort miteinzubinden.
Lassen Sie uns das im Geschäftsordnungsausschuss diskutieren! Starten wir die Diskussion darüber, damit wir auch dieses Gesetz ändern können! (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum Antrag der Kollegin Lueger: Es sind ja bereits mehrere Anträge zu diesem Thema eingebracht worden, und ich kann Ihnen versichern und lade Sie alle ein, dass wir alle Anträge gemeinsam durchschauen und überarbeiten, damit wir zum besten Ergebnis kommen.
Lassen Sie mich bitte festhalten, dass es im Regierungsprogramm dieser Regierung unter dem Untertitel „Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen“ einen besonderen Punkt gibt, der genau das anspricht, nämlich die „Weiterentwicklung des Ständigen Unterausschusses des Innenausschusses zu einem interdisziplinären Ausschuss zu staatspolitischen Sicherheitsfragen“. Diese Bundesregierung hat schon in den letzten eineinhalb Jahren bewiesen, dass sie im Sinne Österreichs arbeitet und Maßnahmen auch dementsprechend umsetzt.
Ich kann versichern, dass wir für die Zukunft dafür sorgen, einen effizienten Staatsschutz zu verbessern, der auch dementsprechend parlamentarisch geprüft wird, um auch im Notfall kraftvoll und rasch für eine noch bessere Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher agieren zu können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
22.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Plessl. – Bitte.
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erste Lesung zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden soll, das ist ein Punkt, bei dem wir der Ansicht sind, dass eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durchgeführt werden sollte.
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