Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 241

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Drittens braucht es aber, wenn man sich dafür entscheidet, gute Rahmenbedingungen, gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlungen. Wir wissen alle, oftmals sind junge For­scherInnen mit Kettenverträgen konfrontiert, sie arbeiten in prekärer Beschäftigung – und davon kann niemand leben.

Das heißt, wir haben viel zu tun. Herr Minister, ich darf Sie auffordern, gemeinsam mit Ihren RegierungskollegInnen einiges auf die Füße zu bekommen, damit die wichtigste Ressource, nämlich Bildung, Wissenschaft und Forschung, garantiert bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.32

22.32.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Tagesordnung ist - - Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Tagesordnung ist noch nicht erschöpft, vielleicht wir, aber es dauert nicht mehr lange.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Patentanwaltsgesetzes samt Titel und Eingang in 502 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten, ebenfalls einstimmig.

22.33.1417. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert werden (675/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 17. Tagesordnungspunkt.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Ich darf der Antragstellerin das Wort erteilen. – Bitte.


22.33.37

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in unserem Parlament sieben Ständige Unterausschüsse, von denen zwei der Geheimhaltungspflicht und dem Geheimhaltungsschutz unterliegen. Verstöße dahin gehend werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Zur Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz von verfassungsrechtlichen Einrichtun­gen und ihrer Handlungsfähigkeit wählt der Ausschuss für innere Angelegenheiten sei­nen Unterausschuss. Gleichzeitig ist der Unterausschuss des Landesverteidigungs­ausschusses für die Kontrolle des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes zu­ständig.

Gerade im Bereich des militärischen Nachrichtendienstes gibt es gegenwärtig Entwick­lungen, die eine schon lang diskutierte Verschärfung der parlamentarischen Kontrolle notwendig machen. Vom 15.1. bis 26.2. ging das Wehrrechtsänderungsgesetz in Be­gutachtung, wobei mit dieser Sammelnovelle unter anderem das Militärbefugnisgesetz geändert werden soll, mit dem Ziel, die Kompetenzen der militärischen Nachrichten­dienste auszubauen und diese im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch umzugestalten. Insbesondere wird dort daran ge­dacht, eine neue Organisationseinheit für Informationsbeschaffung einzurichten. Die


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