Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 95

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2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 1420,00 €.“

VIII. In Artikel 3 lautet die Z. 2 wie folgt:

2. § 141 Abs. 1 lit. a sublit bb. lautet:

„bb) wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist für das Jahr 2019 933,06 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 954,00 €.“

IX. In Artikel 3 entfallen Z. 3 bis Z. 4

Begründung

Ad I. bis  IX.

ASVG/GSVG/BSVG: Der Pensionsbonus soll laut ÖVP und FPÖ 60 Mio Euro kosten. Dieser Bonus soll mit diesem Antrag gestrichen werden und stattdessen für die Erhöhung der Ausgleichszulage (Einzelperson bzw. Paare) verwendet werden - 21 Euro pro Monat (14x), 294 Euro pro Jahr. Frauenpolitisch bietet diese Variante den Vorteil, dass in erster Linie Frauen von dieser Ausgleichszulagen-Erhöhung profitieren, denn ktuell sind von 209.000 Ausgleichszulagen-Bezieher_innen 142.000 Frauen. Von der Variante gem. Antrag 905/A würden dagegen vorwiegend Männer profitieren [1], weil Frauen seltener 40 Beitragsjahre erreichen. Bei den Pensions-Boni gem. Antrag 905/A besteht zudem die Gefahr der „Exportierbarkeit“, was eine zusätzliche Budgetbelastung von bis zu 421 Mio Euro jährlich mit sich bringen könnte [2]. Diese Gefahr besteht bei einer Anhebung der Ausgleichszulage nicht.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläu­tert, er wurde auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Herr Abgeordneter, bitte.


12.36.47

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, heute ist ein guter Tag für die fleißigen und tüchtigen Men­schen in diesem Land, weil dieses Parlament heute einen Beschluss fassen wird, der diesem Fleiß auch Rechnung tragen wird.

Ich denke, dass es richtig und wichtig war, in das Regierungsprogramm eine Bestim­mung aufzunehmen, die einer freiheitlichen Forderung entspricht, die Herbert Kickl, Dagmar Belakowitsch und ich als Seniorenobmann seit zehn Jahren gestellt haben, nämlich eine Mindestpension für jene Menschen zur Auszahlung zu bringen, die in Österreich 40 Jahre tüchtig gearbeitet haben. Das wird heute beschlossen: 1 200 Euro beziehungsweise 1 500 Euro netto Mindestpension. Ich denke, das ist ein Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Loacker, das ist eine zehn Jahre alte Forderung der Freiheitlichen Partei – genau aus diesem Grund ist es schon nicht richtig, dass wir heute ein Wahlzuckerl verabschieden –, das heißt, vor zehn Jahren habe ich das erste Mal – nicht von die­sem, sondern vom Rednerpult des Hohen Hauses am Ring aus – diese Forderung erhoben, und es ist schade, dass das damals – aufgrund der Blockade der Sozial-


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