Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 97

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und betteln und nachher dankbar sein muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen, die in Österreich gearbeitet haben, die sich eine Pension verdient haben, die brauchen nicht zu bitten und zu betteln, sondern die Ausgleichszulage muss für sie sichergestellt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir auch noch wichtig, einen Abän­derungsantrag zum Thema Betriebskrankenkassen einzubringen. Sie haben einen Gesetzesantrag eingebracht, mit dem die Betriebskrankenkassen aufgelöst werden, und ich bringe einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Muchitsch, Keck, Knes, Stöger, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen zu diesem Antrag 905/A ein, nämlich mit dem Ziel, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Betriebskranken­kassen geändert werden, denn nach diesen gesetzlichen Bestimmungen würden alle Betriebskrankenkassen ersatzlos gestrichen, denn ausschließlich der Arbeitgeber – und nicht die Menschen, die davon betroffen sind – kann entscheiden, ob eine Betriebskrankenkasse aufgelöst und in die ÖGK übergeführt wird.

„Die versicherten ArbeitnehmerInnen können nur zusehen und haben keinerlei Entscheidungseinfluss, obwohl sie auch einen großen Beitrag zum Bestehen dieser BKK“ – Betriebskrankenkassen – „leisten und sich enorm mit ,Ihrer‘ Versicherung iden­ti­fizieren.

Alleine im voestalpine-Konzern bestehen 3 Betriebskrankenkassen, die allesamt in der Steiermark angesiedelt sind:

Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme mit ca. 13.000 Anspruchsberechtigten

Betriebskrankenkasse Kapfenberg mit ca. 9.900 Anspruchsberechtigten

Betriebskrankenkasse Zeltweg mit ca. 4.000 Anspruchsberechtigten

Eine weitere Betriebskrankenkasse besteht in Niederösterreich:

Betriebskrankenkasse Mondi mit ca. 2.500 Anspruchsberechtigten“

Die stehen gut da, die können erhalten bleiben, und ich ersuche Sie, diesem Abän­derungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Muchitsch, Keck, Knes, Stöger, Ing. Vogl

Genossinnen und Genossen

zum Antrag 905/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-So­zial­ver­sicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Dem Artikel 1 werden folgende Ziffern 1 bis 7 vorangestellt.

1. Die Überschrift vor § 5a lautet:

 


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