und betteln und nachher dankbar sein muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen, die in Österreich gearbeitet haben, die sich eine Pension verdient haben, die brauchen nicht zu bitten und zu betteln, sondern die Ausgleichszulage muss für sie sichergestellt werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir auch noch wichtig, einen Abänderungsantrag zum Thema Betriebskrankenkassen einzubringen. Sie haben einen Gesetzesantrag eingebracht, mit dem die Betriebskrankenkassen aufgelöst werden, und ich bringe einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Muchitsch, Keck, Knes, Stöger, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen zu diesem Antrag 905/A ein, nämlich mit dem Ziel, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Betriebskrankenkassen geändert werden, denn nach diesen gesetzlichen Bestimmungen würden alle Betriebskrankenkassen ersatzlos gestrichen, denn ausschließlich der Arbeitgeber – und nicht die Menschen, die davon betroffen sind – kann entscheiden, ob eine Betriebskrankenkasse aufgelöst und in die ÖGK übergeführt wird.
„Die versicherten ArbeitnehmerInnen können nur zusehen und haben keinerlei Entscheidungseinfluss, obwohl sie auch einen großen Beitrag zum Bestehen dieser BKK“ – Betriebskrankenkassen – „leisten und sich enorm mit ,Ihrer‘ Versicherung identifizieren.
Alleine im voestalpine-Konzern bestehen 3 Betriebskrankenkassen, die allesamt in der Steiermark angesiedelt sind:
Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme mit ca. 13.000 Anspruchsberechtigten
Betriebskrankenkasse Kapfenberg mit ca. 9.900 Anspruchsberechtigten
Betriebskrankenkasse Zeltweg mit ca. 4.000 Anspruchsberechtigten
Eine weitere Betriebskrankenkasse besteht in Niederösterreich:
Betriebskrankenkasse Mondi mit ca. 2.500 Anspruchsberechtigten“
Die stehen gut da, die können erhalten bleiben, und ich ersuche Sie, diesem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
12.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Muchitsch, Keck, Knes, Stöger, Ing. Vogl
Genossinnen und Genossen
zum Antrag 905/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Dem Artikel 1 werden folgende Ziffern 1 bis 7 vorangestellt.
1. Die Überschrift vor § 5a lautet:
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