Leider hat sich diese Kommission bisher nicht konstituiert. NEOS hat im vergangenen Jahr eine Anfrage an die damalige Frau Bundesministerin gestellt, und im Dezember 2018 ist die Antwort gekommen, dass leider noch nach einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden gesucht wird. – Offenbar hat man die bis heute nicht gefunden, denn die Kommission hat sich noch immer nicht konstituiert. (Abg. Neubauer: Ist ja nicht wahr! Stimmt nicht! Ich kann Ihnen Namen und Adresse sagen!) – Schauen Sie auf die Website, da steht das nach wie vor; ich habe heute in der Früh nachgeschaut! – Unabhängig davon soll nun das Gesetz bereits geändert werden, indem die Stimmrechte und auch die Zusammensetzung geändert werden. Die Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit der Kommission können dafür nicht maßgebend sein, denn die gibt es nicht.
Die jetzige Diskussion über die Frage, wie hoch die Belastung durch die Mindestpension, die heute beschlossen werden soll, sein wird, zeigt aber, wie wichtig diese Alterssicherungskommission ist, wie wichtig es wäre, diese Expertise zur Verfügung zu haben. Frau Bundesministerin (in Richtung Bundesministerin Zarfl), Sie hätten vielleicht einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende bestellen können und könnten daher vielleicht auf dieses Fachwissen zurückgreifen. Das wäre notwendig, denn wir haben heute ja vom Herrn Finanzminister gehört, dass verantwortungsvolle Politik evidenzbasierte Politik ist, Politik, die auf Fakten beruht – und von dieser Politik kann man das leider nicht behaupten. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das wesentliche Thema dieses Diskussionsblockes ist ja eindeutig der Pensionsbonus oder die Mindestpension von 1 200 Euro beziehungsweise 1 500 Euro. Ich empfinde das auch als ein sehr erfreuliches Zeichen, weil wir damit den Stellenwert klarmachen, den Menschen in unserer Gesellschaft haben, die durch Beitragszahlungen oder auch durch Karenzzeiten einen Beitrag leisten. Daher freue ich mich sehr, dass das heute umgesetzt werden kann.
Es wurde schon von Wahlzuckerln oder Ähnlichem gesprochen. – Das ist schlicht und einfach falsch! Ich denke, selbst die, die das gesagt haben, wissen, dass es erstens einmal eine langjährige Forderung der FPÖ ist – nicht kurzfristig vor der Wahl – und dass das zweitens bereits im Regierungsprogramm gestanden ist und bereits eingerechnet wurde. Das heißt also, es ist kein Wahlzuckerl, sondern schlicht und einfach die Umsetzung unserer freiheitlichen und in dem Fall auch gemeinsam mit der ÖVP verfolgten Politik, also der ehemaligen Regierungspolitik.
Ich möchte aber noch auf einen anderen, einen kleineren Punkt in dieser Diskussion hinweisen, und zwar geht es darum, dass im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eine Klarstellung vorgenommen wird, dass die Tätigkeit von Rechtsanwälten, die in größeren Gemeinschaften sind, eine selbstständige Tätigkeit ist. Es gab immer wieder Diskussionen, das ist ein Graubereich gewesen. Jeder, der sich mit derartigen Dingen beschäftigt, weiß, dass es sehr unangenehm ist, wenn nicht klar ist, ob es sich um ein Angestelltenverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, und dass das im Nachhinein unter Umständen zu unangenehmen Spätfolgen führen kann. Daher war es ein Anliegen auch seitens der Rechtsanwaltschaft, das ich sehr gerne mit aufgegriffen habe, dass man hier diese Klarstellung trifft, denn es ist nun einmal für das Berufsbild des Rechtsanwaltes essenziell, dass er selbstständig tätig ist, und daher ist es auch
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