Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 106

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Begründung

Nachtschwerarbeit leisten Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeits­gesetzes Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit leisten. Für diesen Personen­kreis ist vorgesehen, dass sie, nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzun­gen, mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Bruttolohnsumme monat­lich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätzlichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonder­ruhe­geld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Abschläge ziehen massive Pensionskürzungen für ArbeitnehmerInnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben. Die Mehrkosten sind durch höhere Beiträge gerecht­fertigt.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte.


13.00.35

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Keck, ihr müsst möglicherweise den Inhalt der Redebeiträge ein bisschen klarer formulieren, dann ist für uns alle erkenntlich, ob ihr zustimmt oder nicht. (Zwi­schenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Diesbezüglich muss ich meine Kollegin Bogner-Strauß in Schutz nehmen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Zum anderen haben wir ja automatisch angenommen, dass ihr diesem Antrag nicht zustimmt, denn ihr habt in der Vergangenheit nie zugestimmt, wenn es um Entlas­tungen für die Bürgerinnen und Bürger gegangen ist, sei es durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, sei es durch die Schaffung des Familienbonus oder viele weitere Maßnahmen, aber auch wenn es um mehr Gerechtigkeit gegangen ist, etwa bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, bei der Sozialhilfe Neu. (Zwischen­ruf des Abg. Muchitsch.) Ihr wart da nie dabei, und daher haben wir automatisch vorausgesetzt, dass ihr auch diese Entlastung der Menschen nicht mittragt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern inhaltlich schon sehr viel ge­sagt. Wir setzen diese Maßnahme, die in der Regierungszeit der türkis-blauen Regie­rung schon fixiert worden ist und die auch budgetär abgedeckt ist, konsequenterweise noch um, weil über all unserem Tun immer gestanden ist, die arbeitenden Menschen, vor allem auch dann, wenn sie in Pension sind, entsprechend zu entlasten. Und es wurde schon gesagt: Mit dieser Mindestpension von 1 200 Euro bei 40 Beitragsjahren kommt es zu einer Entlastung von 2 800 Euro pro Jahr und bei einem Ehepaar, wenn ein Ehepartner die 40 Beitragsjahre hat, zu einer Entlastung von 3 300 Euro im Jahr. Das ist eine deutliche Entlastung, die mit dem Jahr 2020 umgesetzt wird. (Abg. Vogl: Das ist keine Entlastung, das ist mehr Geld ...!)

Es ist nur gut und recht, dass man da mehr Gerechtigkeit hineinbringt. Die Menschen haben es als ungerecht empfunden, dass derjenige, der sein Leben lang gearbeitet hat, am Ende nicht viel mehr herausbekommt als ein Bezieher der Mindestsicherung, wie es das sozialistische System vorsieht. Daher diese Entlastung, denn der, der sein


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