Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich damit, dass in einem Zivilprozess, wenn es zu einem Vergleich in der ersten Tagungsatzung, bei der ersten Verhandlung kommen sollte, die Hälfte der Gerichtskosten rückerstattet wird. Da wir in Europa bei der Höhe der Gerichtskosten führend sind, ist das natürlich schon ein tatsächlicher Anreiz, einen Vergleich zu schließen, eine vergleichsweise Lösung zu erarbeiten, und wird aus meiner Sicht massiv dazu beitragen – wenn es umgesetzt würde –, dass sich die Anzahl der Verfahren verringert.
Das bedeutet, dass wir auf der einen Seite zwar einen gewissen Ausfall bei den Gerichtskosten haben, auf der anderen Seite aber eine erhebliche Ersparnis bei den Richterkosten, dass sich das daher einerseits wirtschaftlich rechnet und dass auf der anderen Seite natürlich jeder Versuch, Streitschlichtungen, einvernehmliche Lösungen bei Verfahren zustande zu bringen, schon grundsätzlich sinnvoll ist. Wir haben das mit Minister Moser seinerzeit schon besprochen und eigentlich ein sehr offenes Signal dahin gehend bekommen, dass alle Maßnahmen, die dazu dienen, zu Einvernehmen und zu so wenigen Prozessen wie möglich zu führen, willkommen sind.
Ich hoffe, dass wir daher auf dieser Basis hier eine weitestmögliche Einigkeit erzielen können, um dem zuzustimmen. Es spricht ja nichts dagegen, dass wir auch in Zukunft weiterhin Diskussionen darüber führen, wie man die Streitpotenziale und die Anzahl der gerichtlichen Verfahren durch einvernehmliche Lösungen noch weiter reduzieren kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)
18.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Einmal mehr sind wir heute mit einem Antrag, dieses Mal des Herrn Abgeordneten Noll, konfrontiert, der – ich würde sagen – im sogenannten Spiel der freien Kräfte ein politisches Thema und – in diesem Fall sage ich sogar – einen völlig nachvollziehbaren Änderungsbedarf bei den Gerichtsgebühren herausgreift, aber nach meinem Gefühl alles unter dem Motto: Was könnten wir noch schnell beschließen? Mit welchen Mehrheiten könnten wir noch schnell einen Pflock einschlagen, eine Spur hinterlassen? Koste es, was es wolle, unter dem Motto: Die nachhaltigen Auswirkungen bedenken wir später, außerdem hat das ohnehin die nächste Bundesregierung zu bearbeiten!
Meine Damen und Herren! Das ist genau jene Vorgangsweise, die wir von der neuen Volkspartei vehement ablehnen, denn politische Verantwortung zu tragen heißt für uns, auch in Zeiten einer Übergangsregierung, auch in Zeiten des Vorwahlkampfes wohlüberlegte und nachhaltige Entscheidungen für die Menschen in unserem Land zu treffen, auch wenn wir mitten im Wahlkampf stehen! (Beifall bei der ÖVP.)
Um es ganz klar zu sagen, meine Damen und Herren: Wir sind inhaltlich und in der Sache absolut nicht gegen die Reduzierung von Gerichtsgebühren, ganz im Gegenteil! Ich darf Sie an unser Regierungsprogramm erinnern, das bis 2022 angelegt war. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass wir mit einer umfassenden Reform Qualitätsverbesserungen, mehr Bürgernähe, Effizienzsteigerungen, Kostenreduktionen und einen wirksamen Einsatz öffentlicher Mittel erreichen wollen. Und, meine Damen und Herren,
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