Vorstellung entwickelt, das Grundkapital sei maßgebend. Das hat natürlich extrem hohe Kosten ergeben, mit dem Ergebnis, dass manche Anwaltskanzleien – leider muss man das so sagen – eine Aktie oder Aktien nur deshalb erworben haben, um so einen Antrag stellen zu können und um dann hohe Kosten erstattet zu bekommen.
Das ist jetzt Geschichte. Durch diese Reform ist klar festgelegt, dass für die Kostenbemessung das Interesse ausschlaggebend ist. Das ist das, was zu erwarten ist, was zusätzlich gezahlt werden muss. Es ist jetzt auch klar festgelegt, dass, wenn das Verfahren ein Jahr dauert, beantragt werden kann, den Fall wieder an das Gericht zurückzuverweisen. Damit ist sichergestellt, dass die Verfahren nicht so lange dauern. Es ist auch die Auswahl der Sachverständigen geregelt. Das ist also alles in allem eine sehr wichtige und eine sehr nützliche Reform.
Aber nicht nur das: Was mich an diesem Gesetz besonders gefreut hat, war, dass es ein Begutachtungsverfahren gegeben hat – das ist ja leider nicht selbstverständlich –, und nicht nur das: die Kritik, die im Begutachtungsverfahren geäußert wurde, wurde auch berücksichtigt, sodass letztlich ein Gesetz herausgekommen ist, das man wirklich annehmen kann, das wirklich gut gemacht worden ist – mein Kompliment an das Justizministerium! Ich verbinde das auch mit der Hoffnung, dass das vielleicht ein Vorbild für künftige Gesetzesvorhaben ist, dass man also genauso entsprechend lange Begutachtungsverfahren macht und die Ergebnisse dann auch berücksichtigt. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
18.50
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 658 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (80/A)
20. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (633 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (657 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich des Antrages 80/A wurde dem Justizausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis 1. Juli 2019 gesetzt.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite