Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)
Am 1. Mai 2019 fand das „Familienfest im Schlosspark Schönbrunn“ statt. Eröffnungsredner war der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Eingeladen hatten dazu die Ministerinnen Köstinger (BMNT) und Bogner-Strauß (BKA, FFJ) sowie die „Österreichischen Bundesgärten“. Die ÖVP hatte damals schon versucht, dieses Familienfest für sich zu vereinnahmen und als politisches Pendant zum Staatsfeiertag zu „verkaufen“. Dass hier der Versuch unternommen wurde, ein aus Steuermitteln finanziertes Familienfest parteipolitisch für die ÖVP zu nutzen, lässt sich auch daran erkennen, dass beispielsweise damalige FPÖ-Regierungsmitglieder keine Einladung dazu erhalten hatten und daher nur Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP-geführten Ressorts anwesend waren. In zahlreichen Medien wurde darüber berichtet, so beispielsweise auch auf Salzburg24.at. Dort heißt es wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien. Während Koalitionspartner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“ Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidierte Parteiveranstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Ministerien finanzieren. Offensichtlich um die Parteikassa zu schonen.
Mittlerweile wurde bekannt, dass dieses Fest dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht hat. Darüber hinaus wurde bekannt, dass bei der Auftragsvergabe – jedenfalls als Subunternehmer - ein erst 2016 gegründetes Unternehmen involviert war, welches zu 50 Prozent dem früheren Generalsekretär und jetzigem provisorischen Leiter der Präsidialsektion im BKA , Dieter Kandlhofer, gehört. Presseberichten zufolge lautet der Firmensitz auf die Privatadresse des langjährigen Mitglieds der ÖVP Niederösterreich. Die andere Hälfte des Unternehmens gehört Florian K., der – übrigens wie Dieter Kandlhofer - ÖVP-Gemeinderat in Hagenbrunn in Niederösterreich ist. Florian K. hat auch das Familienfest moderiert.
Hier erhärtet sich der Verdacht auf Parteibuch- und Freunderlwirtschaft, zumal fraglich ist, wie und ob bei Kosten von mehr als 230.000 Euro die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes beachtet wurden. Bei Aufträgen über 100.000 Euro an einen Auftragnehmer hat gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes jedenfalls eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Aufträge über 50.000 Euro müssen seit 1. März 2019 von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.
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