Bundesminister – dieses Auf-Zeit-Spielen hat ein Ende, jetzt kommt eine Lösung her. (Abg. Schimanek: Das stimmt ja nicht! Gerald, bitte!)
Gut, diese Lösung ist teuer, aber das steht den Betroffenen rechtlich zu. Das sind Betroffene, die über 80 Jahre alt sind, und es ist zynisch, auf Zeit zu spielen, zu warten, dass sie das vielleicht nicht mehr erleben, weil es dann billiger käme. Das haben die Vorgängerregierungen alle in ihrem schrecklichen Zynismus gemacht. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ja, das kostet einige Hundert Millionen Euro – es standen auch schon Milliardenbeträge im Raum –, aber Recht muss Recht bleiben. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie dafür sorgen, dass nun das umgesetzt wird, was rote, schwarze und blaue Verantwortliche vorher nicht geschafft haben. (Beifall bei den NEOS.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzter Herr Bundesminister für Finanzen, öffentlichen Dienst und Sport! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon mein Vorredner hat näher analysiert, dass mit der vorliegenden 2. Dienstrechts-Novelle 2019 auch die Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wird und damit auch unionsrechtswidrige dienstrechtliche Bestimmungen beseitigt werden.
Darüber hinaus werden – um dem Prinzip der Gewaltentrennung Folge zu leisten – Disziplinarangelegenheiten betreffend Beamtinnen und Beamte der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft von der Zuständigkeit der Bundesdisziplinarbehörde, die beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet ist, ausgenommen. Diese Änderungen sind durchaus zu begrüßen. Wie gesagt, ich hoffe, dass diese Änderungen auch die Zustimmung aller Abgeordneten dieses Hauses, wenn möglich, finden.
Gestatten Sie mir aber, dass ich in meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt insbesondere auf einen Entschließungsantrag näher eingehe, der den Justizwachebeamten den Zugang zur Schwerarbeitsregelung ermöglicht! Ich begrüße die Intention dieses Antrages in vollem Ausmaß, da die Schwerarbeitsregelung bisher nur Polizisten nach dem Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise Soldaten während des Auslandseinsatzes zugänglich gewesen ist. Sie konnten auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren mit mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten aufgewiesen haben.
Justizwachebeamte waren von dieser Regelung, von diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen – und das, obwohl allen bekannt ist, dass gerade Justizwachebeamte in Justizanstalten ihren Dienst tagtäglich unter erhöhter Gefährdung verrichten und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung leisten.
Dazu kommt noch, dass sich gerade in letzter Zeit – Sie wissen, dass mehr als 50 Prozent der Häftlinge nicht österreichische Staatsbürger sind – die Insassenpopulation verändert hat. Das heißt, dass in den Justizanstalten immer mehr Gefährdungspotenzial hinzugekommen ist und sich dadurch natürlich die Gefahrensituation innerhalb der Anstalten deutlich verschärft hat. Das bestätigen nicht nur Evaluierungen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, sondern auch neue Studien, die vor Kurzem herausgegeben worden sind.
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