Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 156

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vertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich darf noch zum vorigen Redner Abgeordneten Zinggl nachholen: Auch sein Abän­derungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenso mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.


15.27.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist korrekt, wir haben das bereits im Ausschuss kritisiert, und ich möchte auf den Kritikpunkt, den wir im Ausschuss schon genannt haben, heute noch einmal eingehen. Es geht mir um den Konsumentenschutz.

Wie war es damals? – Wir haben damals gebeten, dass seitens der ÖVP und der FPÖ Gespräche mit uns aufgenommen werden. Das ist bis dato nicht erfolgt, also das ist eher das Zeichen an uns, es ist eh egal, was wir sagen.

Nichtsdestotrotz, der Konsumentenschutzpassus schützt die Mieter vor unvorherge­se­henen Mietzinserhöhungen, und der soll laut dieser Vorlage fallen. (Abg. Schrangl: Weil es nicht geht! Weil es sowieso Selbstkostenpreis ist!) Im Gegenzug dazu werden Bauvereinigungen von ihrer Pflicht zur transparenten Vertragsgestaltung befreit. Diese Änderung würde die Interessen der Immobilienvertreter einseitig und unangemessen bevorzugen und die Mieter eindeutig benachteiligen. Daher ist unser Hauptkritikpunkt: Das ist ein Belastungspaket für die Mieterinnen und Mieter.

Derzeit sieht das WGG vor, dass die Mieten deutlich sinken, sobald die Kredit­rück­zahlung für das Gebäude abgeschlossen ist. Sie haben vorhin sehr wortreich erklärt, dass Sie das hinausziehen wollen und dass die Miete (Abg. Schrangl: Gleich bleibt! Selbstkosten!) für die Mieter gleich bleibt (Abg. Schrangl: Ja!), das heißt, nicht runterfällt. Das ist kein Gewinn für die Mieter (Abg. Schrangl: Doch, weil dann ist die Wohnung saniert!), weil Sie letztendlich mit dieser Vorlage 450 000 Haushalte um ihre Mietzinsabsenkung bringen (Abg. Schrangl: Eben nicht! Eben nicht!), die sie durch diese WGG-Novelle jetzt nicht bekommen. (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht!)

Sie als FPÖ und ÖVP wollen das mit dieser Novelle aufheben, und die Mieten bleiben in den ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, bei denen Sie dann ganz einfach die Kreditwürdigkeit strecken, auf dem jeweilig hohen Niveau, und das ist kein Vorteil für Mieter.

Es sind aber nicht nur die Mieterinnen und Mieter nach dem WGG betroffen, sondern auch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, denen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, zum Beispiel Buwog. Und wer hat die Buwog verkauft, meine Damen und Herren? – Es war die FPÖ. (Abg. Schrangl: Alte Geschichte!) Damals, 2004, wurde unter Schwarz-Blau, unter Bundesminister Grasser, die Buwog an Vonovia verkauft, einen deutschen, börsennotierten Konzern, der dieses Jahr 1 Milliarde Euro Gewinn auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gemacht hat. Sogar der deutsche Mieterbund schreibt: Der Gewinn wird mit deutlich gestiegenen Mieten gemacht. (Abg. Deimek: Seien wir froh, dass der Tojner jetzt ein Österreicher ist! Dann macht ein Österreicher die Millionen, das ist anscheinend viel besser!) Vonovia ist zwar der Marktführer in


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