Deutschland, ist aber kein Unbekannter für Mieterschützer, und das zeigt auch der Bericht im „Spiegel“, der jetzt im März erschienen ist, wonach dort Mieterhöhungen, teure Modernisierungen mitunter sehr intransparent sind und Tricks bei den Betriebskostenabrechnungen angewandt werden. (Abg. Schrangl: Deswegen sichern wir den gemeinnützigen Wohnbau gegen die SPÖ ... ab! Da haben Sie vollkommen recht!) Daher sind wir fest davon überzeugt, dass der Konsumentenschutz nicht fallen darf.
Ich darf in diesem Sinne auch noch einen Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Z 18 entfällt“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„Z 18 entfällt“.
Begründung:
Der Ausschluss des KSchG würde zu einer Intransparenz von Vertragsklauseln führen, gegen die die Mieter nicht mehr vorgehen können, da ihnen die Rechtsgrundlage entzogen wird. Dies führt dazu, dass die Mieter keinerlei Informationen über die Änderung der Entgelte erhalten würden. Die GBV ist völlig frei in der Gestaltung des Entgelts, sie
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