Darüber hinaus beinhaltet diese Novelle auch Anreize für ein Mehr an Sanierungen, und zwar an thermischen Sanierungen oder an Sanierungen, die zugunsten von Barrierefreiheit gemacht werden, und zwar mittels verstärkter Eigenmitteleinsätze der gemeinnützigen Bauvereinigung – ohne die Mieten zu erhöhen und bei voller Nachprüfbarkeit der getätigten Sanierungsmaßnahmen.
Außerdem, und auch das ist schon angesprochen worden, sind Airbnb-Vermietungen künftig nicht möglich, da der geschaffene Wohnraum eben dem Wohnzweck und nicht dem touristischen Zweck dienen soll.
Der vierte Punkt betrifft die Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und in diesem Zusammenhang besonders die erleichterte Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und zum Betrieb von solchen Anlagen.
Zudem ist ja auch die Rolle der gemeinnützigen Bauvereinigungen als soziale Wohnversorger am Beispiel von Gewaltopfern unterstrichen worden. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese Menschen werden in Zukunft einen bevorzugten Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum erhalten können.
Ich bin froh darüber, dass in den ursprünglichen Entwurf die umfangreichen Stellungnahmen aus der Begutachtung noch eingearbeitet werden konnten, und hoffe, dass auch durch diese Einarbeitungen breite Zustimmung erfolgen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Erleichterung des Eigentumserwerbs geben wir natürlich im Bereich des gemeinnützigen Wohnens ein wichtiges sozialpolitisches Instrument aus der Hand – ich denke da an Bundesländer wie Tirol, wo Baugrund sehr knapp ist, und an die Schwierigkeit der Kommunen, dort leistbares Wohnen zur Verfügung zu stellen –, daher sehe ich das eher kritisch.
Wir haben es bereits angesprochen, werte Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel, leistbares Wohnen für die Menschen in Österreich sicherzustellen, wird mit dieser Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes leider nicht erreicht. Für Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen wird das Wohnen mitunter massiv teurer werden.
Lassen Sie mich zwei Aspekte aus dieser Novelle, zu der wir auch einen Abänderungsantrag einbringen werden, aufgreifen:
Punkt eins sind die Grundstückskosten. Das trifft uns, wie gesagt, in Tirol besonders, denn in Tirol ist bebaubarer Grund und Boden knapp und daher ebenso wie in vielen anderen Gebieten in Österreich enorm teuer, und die Preise ziehen weiter stark an. Grund und Boden ist längst zu einem Spekulationsgut geworden. Der Druck aus dem Ausland ist groß, und der von der Nationalbank ausgewiesene Fundamentalpreisindex belegt, dass MieterInnen heute de facto 20 Prozent Spekulationsaufschlag bezahlen. Die steigenden Grundkosten betreffen ganz massiv auch die gemeinnützigen Wohnbauträger.
Ohne bebaubaren Grund und Boden gibt es keinen Wohnbau. Im Wettbewerb um Grundstücke mit privaten Investoren gelingt es immer seltener, den notwendigen Grund zu erwerben. Würden nicht die Kommunen Grundstücke für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen, käme der soziale Wohnbau überhaupt zum Erliegen. Die
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