Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich habe von einem Kollegen, einem Vorredner von der ÖVP, gehört, 82 Prozent wünschen sich Eigentum. Jetzt ist diese Maßnahme aber absolut nicht hilfreich beim Erwerb von Eigentum, nur weil die Frist verkürzt wird, denn wenn jemand nach zehn Jahren nicht das Geld hat, um sich eine Eigentumswohnung anzuschaffen, dann wird er das nach fünf Jahren auch nicht haben.
Im Grunde genommen geht es nur um eine Verschiebung des Zeitfaktors, aber wie – bitte erklären Sie mir das! – wird dadurch der Erwerb erleichtert? Die Wohnung wird um keinen Cent billiger; im Gegenteil, denn in diesem Fall – das wissen Sie alle ganz genau – fällt die Umsatzsteuer an, und das wäre beim Modell mit den zehn Jahren, wie es vorher war, nicht der Fall. Also wird der Erwerb der Wohnung sogar teurer, und das können Sie bitte nicht in Abrede stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch ich reihe mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein und bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 28. entfällt.
2. Z 29. lautet:
„29. In § 15c lautet lit. a:
„a) längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit, bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten, wenn die Förderung aufrecht ist, sowie Wohnungen und Geschäftsräumen, wenn die Förderung im Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages aufrecht war und neben dem Entgelt nach dem 30. Juni 2000 ein Einmalbetrag im Ausmaß von mehr als 50 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben worden ist.““
*****
Mit dieser Novelle versucht die ÖVP ihre Klientel zu bedienen, indem sie suggeriert, dass damit eben der Erwerb von Eigentum einfacher werde, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Die FPÖ hat sich schnell noch irgendeine Maßnahme, irgendeine Pseudomaßnahme gegen Ausländer einfallen lassen. In Summe aber, sehr geehrte Damen und Herren, macht diese Reform Wohnen nicht billiger, sondern eher teurer! –Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.01
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Christian Kovacevic,
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