eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
In Österreich sind noch rund 600.000 – 700.000 Ölkessel in Gebäuden in Betrieb. Der Austausch fossiler Öl-Heizkessel gegen alternative und klimafreundliche Heizsysteme ist eine der zentralen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich. Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2030 den Bestand an Ölkesseln um die Hälfte zu reduzieren. Langfristig, also bis 2050, soll der Gebäudebereich vollständig dekarbonisiert werden.
Zur Unterstützung dieser Zielsetzung hat der Bund mit dem „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ein attraktives Förderangebot geschaffen, um einen Anreiz zum Umstieg von fossilen Heizgeräten auf alternative Heizsysteme zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit der zusätzlichen Inanspruchnahme von Landesfördermitteln haben 2018 und 2019 viele Menschen den Ausstieg aus ihren fossilen Heizsystemen vollzogen.
Die Nachfrage nach diesen Förderungen ist enorm gestiegen, wohl auch, weil das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass der Klimawandel sofort effektive Gegenmaßnahmen braucht, massiv zugenommen hat. Dementsprechend sind die Mittel für den Sanierungsscheck im Jahr 2019 bereits nach rd. 3½ Monaten ausgeschöpft.
Viele Menschen stehen aber gerade jetzt in Vorbereitung auf die kommende Heizperiode vor der Frage, ob sie ihr fossiles Heizgerät durch ein alternatives und umweltfreundliches Heizsystem ersetzen wollen. Ein Förderstopp wäre daher gerade jetzt ein falsches Signal für die Energiewende-Politik, die weitergeführt werden muss, damit Österreich seine Klimaziele erreichen kann.
Das Ausschöpfen des Zusagerahmens für 2019 schon nach 3½ Monaten macht den dringenden Bedarf nach einer Aufstockung deutlich. Mit einer Erhöhung des Zusagerahmens um 10 Mio. Euro soll die Fortsetzung des „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ermöglicht werden.
Zudem ist es wichtig, der Nachfrage nach Förderungen dieser Klimaschutzmaßnahme mit einer Kontinuität in der Förderungspolitik zu begegnen. Dementsprechend ist eine Fortsetzung der Förderungspolitik in diesem Bereich in vergleichbarer Weise auch im nächsten Jahr unabdingbar. Dadurch können kräftig ausfallende Nachfrageschwankungen und Überhitzungen am Markt vermieden werden. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass auch 2020 das Förderangebot „Raus-aus-dem-Öl“ mit einem zumindest gleichen Fördervolumen ausgestattet ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
1.) den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Mio. Euro raschestmöglich (bis 1. August 2019) aufzustocken und dadurch eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Förderungsaktion im heurigen Jahr zu ermöglichen sowie
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