2.) im Sinne einer kontinuierlichen Ausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2020 zumindest in gleicher Höhe wie 2019 festzulegen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das WGG ist ein sehr komplexes Gesetz, ein sehr technisches Gesetz, und wenn man an einem Schräubchen dreht, hat das Auswirkungen auf sehr viele Menschen.
Ich möchte daher bereits zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einbringen und ihn in seinen Grundzügen erläutern. Er wird im Plenarsaal verteilt.
Es geht uns darum, dass die geplante Neuregelung im WGG in der vorgeschlagenen Fassung auch die Ermöglichung einer kürzeren Befristung von Mietverträgen als drei Jahre zulässig machen wird. Befristete Mietverträge widersprechen aus unserer Sicht dem Gedanken des sozialen Wohnbaus und sind aus sozialpolitischer Sicht abzulehnen.
Frau Kollegin Steinacker, ich kann auch einen unbefristeten Mietvertrag derartig gestalten, dass ich ihn mit einer kürzeren Kündigungsfrist versehe, und jemanden, der kürzer als drei Jahre irgendwo wohnt, vorher ausziehen lasse.
Befristungen bringen aus Mietersicht immer eine gewisse Unsicherheit und Abhängigkeit vom Vermieter mit sich, und Wohnen als Grundbedürfnis bedarf eben auch der Sicherheit, dauerhaft ein Dach über dem Kopf zu haben. Daher lehnen wir Befristungen im WGG generell ab.
Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt, die Neuregelung der Kaufoptionen im WGG, eingehen! Ich möchte da gar nicht auf die ideologische Debatte zwischen Miete und Eigentum eingehen. Man hat sich seitens der ÖVP und der FPÖ ganz klar in Richtung Eigentum festgelegt; das ist auch zu akzeptieren, die vorgeschlagene Neuregelung an sich ist jedoch schlicht technisch nicht sauber gelöst und auch nicht zu Ende gedacht. Das Vorsteuerproblem ist überhaupt nicht gelöst. Die Zahlung eines erhöhten Steueranteils bei einem Kauf nach fünf Jahren stellt wohl keinen echten Kaufanreiz dar.
Ein weiteres absurdes Ergebnis ist aus meiner Sicht, dass Mieter, die vor vier Jahren in eine Wohnung mit Kaufoption eingezogen sind, noch weitere sechs Jahre bis zum möglichen Kauf warten müssen, neue Mieter ab Inkrafttreten dieser Novelle aber nur fünf Jahre. Warum das ist so ist, hat uns im Ausschuss niemand erklären können.
Nicht zuletzt bleibt ungeklärt, bei wem der Mehraufwand von drei Anboten und drei Verkehrswertgutachten bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur dreimaligen Anbotslegung an den möglichen Käufer binnen zehn Jahren landen wird.
Alles in allem wird die vorliegende Novelle des WGG aus meiner Sicht daher nicht zu einem erhöhten Zulauf ins Eigentum führen. Dafür hätte es etlicher legistischer Klar-
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