Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 170

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privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderpensionsprivilegien

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 7.) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpen­sionsprivilegien (974/A(E))

Nach wie vor bestehende Sonderpensionsprivilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbezahlten Beiträgen stehen, sollen im staat­lichen und halbstaatlichen Bereich abgeschafft werden. Ein sozialer und gesell­schaft­licher Mehrwert für den Großteil der Bevölkerung und insbesondere der älteren Generation besteht nicht. Vor diesem Hintergrund sollen alle betroffenen Bundes­ministerien die in ihre Zuständigkeit fallenden Materiengesetze hinsichtlich des Abbaus von Sonderpensionsprivilegien einer Überprüfung unterziehen.

Diesbezüglich wurde in einem Ministerratsvortrag vom 18. April 2018 im Zusam­menhang mit Regelungen betreffend der Mindestpensionshöhe auf eine Durchforstung von bestehenden Pensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich ange­kündigt.

Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung ehestmöglich einen ent­sprechen­den Bericht über derzeit bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich erstellen und dem Nationalrat zuleiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit im staatlichen und halbstaatlichen Bereich bestehende Sonderpen­sions­privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte.

 


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