Einkommenssolidarität basiert auf der Überzeugung, dass die standardsichernde Vorsorge für das Alter (einschließlich des Risikos der vorzeitigen Invalidität und des Todes des Erhalters) eine ethisch besonderes, für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unerlässliches Anliegen ist, das es rechtfertigt, dass für ihre Finanzierung die Beiträge nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden, während die Leistung nicht versicherungsmathematisch anhand der Beitragsleistung berechnet wird. Die Leistung entspricht vielmehr jenem Bedarf, der einerseits gemessen an den langfristig während des Erwerbslebens erzielten beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten zur Aufrechterhaltung des wesentlichen, auf diese Weise erzielten Lebensstandards einerseits (Begrenzung nach oben) und zur Verhinderung von Altersarmut andererseits (Schutz nach unten) erforderlich ist.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Unter diesen neun Punkten, die wir hier gemeinsam debattieren, ist auch der Punkt Pflegeregress, Pflegefinanzierung. Mein Vorredner war der Erste, der das Thema jetzt hier auch angesprochen hat, und ich möchte meinen Redebeitrag dazu nutzen, um eben zu diesem Thema ein paar Anmerkungen zu machen.
Wir haben 2017 – auch im Zuge der Vorbereitung zur Nationalratswahl – eben diesen Pflegeregress gemeinsam abgeschafft, einzig die NEOS haben dem damals nicht zugestimmt. Daraufhin wurde die Regelung in den Verfassungsrang erhoben, dass 100 Millionen Euro als Entschädigung an die Gemeinden, Sozialhilfeverbände und Länder ausbezahlt werden, und es hat sich sehr schnell gezeigt, dass diese Summe nicht reichen wird.
Daraufhin haben wir im Herbst des vorigen Jahres beschlossen, die Entschädigungssumme auf 340 Millionen Euro zu erhöhen, verbunden mit dem Auftrag, in den Ländern, in den Gemeinden zu erheben, wie hoch der tatsächliche Einnahmenentfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses in den Gemeinden und in den Ländern ist.
Diese Erhebungen sind nun abgeschlossen, und die Summe beläuft sich, wenn ich jetzt richtig informiert bin, auf etwas unter 300 Millionen Euro. So kommt jetzt dieser neue Beschluss zustande. Wir beschließen heute mit einem Sondergesetz, mit einem Zweckzuschussgesetz, dass wir für die nächsten zwei Jahre 300 Millionen Euro pro Jahr an die Länder und Gemeinden refundieren.
Dieses Gesetz zeigt aber auch auf, dass es dringend notwendig ist, in der Pflegefrage ein gesamtheitliches Konzept zu haben. Deswegen schlagen wir als Volkspartei auch vor, die Finanzierung neu aufzustellen und dazu auch eine Pflegeversicherung als fünfte Säule im Bereich der Sozialversicherung einzuführen. Das ist unser Vorschlag – auch für die nächste Regierung und für die nächste Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, nämlich diese Refundierungen an die Gemeinden, zeigt auch, dass die stationäre Pflege natürlich ein sehr kostspieliger Teil der Pflege ist; umso wichtiger ist es – und auch das ist Teil unserer Vorschläge für die Organisation der Pflege, unseres Pflegekonzepts –, dass wir möglichst versuchen, die
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