Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 258

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„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert sicherzustellen, dass die ca. 900 Asyl­werber, die derzeit eine Lehrausbildung absolvieren, innerhalb der gesetzlich definier­ten Lehrzeit nicht durch fremdenrechtliche Maßnahmen daran gehindert werden, ihre Ausbildung abzuschließen.“

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Das heißt, es geht wirklich nur darum, die Lehre abzuschließen, und das hat nichts mit dem Asylverfahren als solches zu tun.

Herr Kollege Muchitsch, zu deinen Anträgen: Wir werden uns das noch entsprechend anschauen. Wir haben höchstes Interesse, dass wir für diese Fälle eine Lösung zu­sammenbringen. Das müssen wir uns entsprechend anschauen.

Mit dem Entschließungsantrag, für den ich um Zustimmung bitte, setzen wir ein klares Zeichen, dass wir diese 900 Fälle entsprechend lösen wollen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Karlheinz Kopf

Kolleginnen und Kollegen

betreffend pragmatische Lösung für Asyl & Lehre

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (941/ A)

Derzeit absolvieren rund 900 Asylwerber eine Lehre in Österreich. Die unterfertigen Abge­ordneten wollen bei diesen Fällen eine Abschiebung während der Lehrausbildung oder kurz vor dem Lehrabschluss verhindern und damit den Asylwerbern eine Perspek­tive geben.

Klar ist jedenfalls, dass eine Lehre das Asylverfahren und die damit verbundenen Ent­scheidungen der Gerichte niemals umgehen oder gar aushebeln kann. Vielmehr soll für die knapp 900 sich derzeit noch in Lehre befindlichen Asylwerber eine prag­ma­tische Lösung geschaffen werden soll. Sofern ein positiver Asylbescheid ausgestellt wird, profitiert der nun Asylberechtigte, aber auch die österreichische Wirtschaft, von der absolvierten Ausbildung. Gleichzeitig soll ein negativer Asylbescheid erst nach Absolvierung der Lehre durchgesetzt werden. Durch die abgeschlossene Ausbildung profitiert der rückkehrende Asylwerber, aber auch sein Heimatstaat.

Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Betroffenen soll die Lehre künftig auch weiterhin erst nach einem positiven Asylbescheid erfolgen. Grundbedingung hierfür ist weitere Beschleunigung der Asylverfahren, damit möglichst schnell Klarheit über Perspektiven für Asylwerber geschaffen werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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