Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 264

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Damen und Herren, belohnen wir doch diese Integration! Belohnen wir den Einsatz dieser Menschen! Die ÖVP sagt ja auch immer: Integration durch Leistung! – Wenn das keine Leistung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

Ich bringe daher heute einen zusätzlichen Entschließungsantrag ein, weil es mir wichtig ist, dass der Innenminister aufgefordert wird, ein Gesetz zu entwerfen, das eine ausreichende Grundlage dafür schafft, dass diese 900 Personen nicht abgeschoben werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Inneres, wird aufge­fordert, ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermög­licht.“

*****

Ich stelle diesen Antrag deswegen, weil ich der Meinung bin, dass wir dringend etwas tun müssen.

Es wird heute noch über einen Fristsetzungsantrag der SPÖ abgestimmt, der es ermöglichen würde, dass wir parlamentarisch ein Gesetz auf den Weg bringen, um tatsächlich auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass diese Menschen bis zum Abschluss der Lehre in Österreich bleiben können. Sollte das nicht möglich sein, dann bitte ich Sie alle, hier zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

18.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11 “Antrag der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (941/A)” in der 88. Sitzung des Nationalrats, XXVI.GP, am 19.September 2019

Begründung

Bis September 2018 bestand die Möglichkeit, dass Asylwerbende bis zu einem Alter von 25 Jahren eine Lehre in Berufen beginnen durften, in denen Lehrlingsmangel herrscht, sofern für diese Lehrstelle keine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft vermittelt werden konnte. Zahlreiche Betriebe machten von dieser Möglichkeit Ge­brauch und fanden so aus dem Kreis der Asylwerbenden Lehrlinge für Lehrstellen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären.

 


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