Aufgrund seiner umfassenden Sachkunde und Kompetenz wird der Nationalfonds in diesem Zusammenhang dazu berufen, im behördlichen Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft nach § 58c als Sachverständiger auf Verlangen der Behörde mitzuwirken.
Die Behörde kann somit im Verfahren nach § 58c den Nationalfonds der Republik Österreich zur Beurteilung der Nachvollziehbarkeit des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a als Sachverständigen beiziehen, sofern ihr dies erforderlich erscheint.
Zu diesem Zweck wird der Nationalfonds auch ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich sensibler Daten oder andere ihm zur Verfügung stehende Unterlagen dem Antragssteller und der Behörde zu übermitteln, sofern diese Unterlagen für das behördliche Verfahren von Relevanz sind.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir stehen zehn Tage vor der Nationalratswahl am Höhepunkt eines Wahlkampfs mit täglichen TV-Konfrontationen, die von den Medien als Duelle hochstilisiert werden, und jetzt darf ich zu einem Thema sprechen, das uns allen – das habe ich in den schwierigen, aber positiven Verhandlungen gespürt – am Herzen liegt und uns auch zeigt, wie wichtig es für die Politik ist, dass wir trotz aller Gegensätze das Verbindende vor das Trennende stellen.
Meine Damen und Herren, wir wollen heute durch den Beschluss eines noch von Kollegen Martin Engelberg zu referierenden Mehrparteienantrages von ÖVP, FPÖ und SPÖ ein wichtiges Anliegen der früheren Bundesregierung unter der Führung von Sebastian Kurz (Abg. Leichtfried: Maria, na! Dass man ihn wählen muss vielleicht auch noch sagen!) in Umsetzung bringen. Damit sollen auch Nachkommen von während der Zeit des Nationalsozialismus aus Österreich Vertriebenen künftig das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, und zwar unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft.
Frau Kollegin Lueger und alle, die vielleicht von der historischen Entwicklung der letzten eineinhalb Jahre da und dort nicht mehr alles in Erinnerung haben, darf ich daran erinnern, dass bereits im März 2018 im Rahmen eines Ministerrats der Auftrag zur Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes erfolgt ist und im Innenausschuss im Februar des heurigen Jahres festgehalten wurde, dass dem Nationalrat noch im Jahre 2019 ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgelegt wird.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zur Aussage von Frau Kollegin Lueger ist die Regierung nicht explodiert, sie wurde von Ihnen (Abg. Plessl: Nein, nein, nein, das stimmt nicht! Wir haben hier eine Mehrheit gehabt!) aus für mich unverständlichen Gründen abgewählt. Daher wollen wir als Nationalrat die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieses Themas jetzt unterstreichen und dieses längst fällige Vorhaben endlich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dem Antrag von ÖVP, FPÖ und SPÖ wollen wir auch im Staatsbürgerschaftsrecht ein Zeichen setzen. Wir wollen den Opfern und deren Nachkommen Respekt zeigen
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