und, da stimme ich mit Frau Kollegin Lueger wieder vollkommen überein, wir wollen auch die Verantwortung für die Verbrechen der NS-Zeit mittragen und auch heute noch bestehendes Unrecht ausräumen. Wir wollen mit diesem Antrag die ohnehin schon geltende Rechtslage erweitern und den möglichst unbürokratischen Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft auch für jene Nachkommen erleichtern, die nicht in Österreich leben oder deren Vorfahren nicht wieder Österreicher geworden sind.
Mich freut es aber auch, dass wir heute noch weitere Anträge, das ist schon erwähnt worden, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einbringen, mit denen wir auch weitere wichtige Ergänzungen vornehmen. Wir berücksichtigen einerseits all jene, die in den Konzentrationslagern oder ähnlichen grauenhaften Einrichtungen interniert waren, die de facto gar nicht flüchten konnten und erst später in der Besatzungszeit ausgewandert sind; und wir bereinigen andererseits einen zutiefst antisemitischen Erlass aus dem Jahr 1920, der den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Juden aus Galizien de jure verunmöglicht hat. Wir bereinigen damit also ein Unrecht gegenüber all jenen, die die Staatsbürgerschaft nach der Emigration verloren hatten und sie nicht mehr zurückerhielten, weil ihnen aus Gründen der Verfolgung durch die NSDAP die Rückkehr nach Österreich nach 1938 nicht mehr möglich war.
Meine Damen und Herren! Der Zugang zur österreichischen Staatsangehörigkeit für Nachkommen der während der Zeit des Nationalsozialismus Vertriebenen soll unter Berücksichtigung der für die Vollziehung schwierigen und umfangreichen Vorbereitungsarbeiten zum ehestmöglichen Zeitpunkt, ab 1.9.2020, Realität werden.
Die parlamentarische Arbeit, meine Damen und Herren, hat tatsächlich bis zum Schluss gedauert, aber man soll auch erwähnen, dass sie deshalb bis zum Schluss gedauert hat, weil es noch Anregungen verschiedenster Institutionen gegeben hat, und das soll man auch berücksichtigen. Diese Lösung liegt nun vor, meine Damen und Herren, und ich hoffe auf breite Zustimmung im Sinne der Betroffenen.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit – um das Verbindende auch am Schluss meiner Rede noch einmal zu erwähnen – zum Schluss bei allen Abgeordneten und auch bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die am Zustandekommen einer gemeinsamen Lösung beteiligt waren. Meine Damen und Herren, in Wahrheit ist es das, was sich die Menschen wünschen: nicht streiten, sondern als Politik gemeinsam Lösungen finden und auch umsetzen. – In diesem Sinne Dank an alle. (Beifall bei der ÖVP.)
21.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.
Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Auf der Tagesordnung steht das Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz. Eingangs möchte ich betonen, dass ich meinem Vorredner Karl Mahrer inhaltlich nichts hinzuzufügen habe. Ich bedanke mich für deine Ausführungen, die ich auch vollinhaltlich unterstütze.
Es geht um die Umsetzung der im Regierungsprogramm enthaltenen Doppelstaatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus. Wie man an der Stimmung im Haus erkennt, ist das erfreulicherweise eine einstimmige Materie. Es freut mich auch ganz besonders, dass es bei den vielen Abänderungsanträgen trotz intensiver Diskussion ebenfalls zu einer Einigung gekommen ist.
Das Regierungsprogramm zählt aber nicht nur diese Doppelstaatsbürgerschaft auf, sondern es könnten auch noch zusätzliche hinzukommen, denn wie wir aus der politischen Diskussion schließen, weiß man noch nicht, was in England passieren wird,
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