tretungsbehörden die Neuregelung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können.“
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Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)
21.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, Karl Mahrer, B.A., Angela Lueger, M.A.,Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus
Im Hinblick auf das Vorhaben einer Doppelstaatsbürgerschaft fur Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich wird die unbefristete Möglichkeit geschaffen, die österreichische Staatsbürgerschaft in direkter absteigender Linie der Verfolgten durch eine Anzeige im Wege einer österreichischen Vertretungsbehörde annehmen zu können.
Dieses Vorhaben stellt einen weiteren Schritt der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht während der Nazi-Diktatur dar und soll zur Versöhnung sowie der Verständigung zukünftiger Generationen dienen. Mit der professionellen Umsetzung des Vorhabens soll der historischen Verantwortung Österreichs Rechnung getragen werden.
Der Berechtigtenkreis umfasst 500.000-800.000 Personen, mit ungefahr 50.000-80.000 Antragstellungen und damit auch einer deutlichen Erhöhung der Zahl der AuslandsösterreicherInnen ist zu rechnen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand wird sich zunächst voraussichtlich an den Vertretungsbehörden London, New York, Tel Aviv, Washington, Los Angeles, Canberra, Buenos Aires und in Südafrika konzentrieren und ist mit dem bestehenden Personalstand des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) nicht zu bewältigen.
Um eine kundenfreundliche, professionelle und rasche Abwicklung der Verfahren an den voraussichtlich am stärksten betroffenen Vertretungsbehörden zu gewährleisten wird daher eine Aufstockung bei entsandtem Personal sowie bei Lokalkräften nötig sein, wie auch die Deckung des budgetären Mehrbedarfs.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zusätzlichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die Neuregelung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachkommen
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