burtstag unseres Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich. Das ist nun eben 65 Jahre her.
Unser Land ist nach dem Krieg mit dem Willen aufgebrochen, das dunkelste Kapitel unserer Geschichte zu schließen und ein neues zu schreiben. Wir gingen daran, die Ruinen im Land aufzubauen – bei den sichtbaren gelang uns das sehr gut, bei den unsichtbaren nur teilweise, denn manche Taten haben wir verabsäumt oder viel zu spät gesetzt. Heute können wir eine kleine Geste setzen, verbunden mit der Hoffnung, sie möge von den Betroffenen gesehen werden. Wir setzen heute eine kleine Geste für jene NS-Verfolgten und deren Nachkommen, die unser Land vor vielen Jahren verlassen mussten, aber trotzdem wieder eine Verbindung mit Österreich eingehen wollen und daran bisher rechtlich gehindert wurden.
Wie kam es zu dem konstruktiven Miteinander hier im Parlament? – Mit unserem im November 2018 eingebrachten Antrag erinnerten wir die Regierungsparteien an ihre eigene Zusage aus dem Regierungsprogramm, denn die Regierungsparteien versprachen den Nachkommen von NS-Verfolgten, die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft zu erleichtern. In der Folge engagierte sich auch die SPÖ aktiv mit Anträgen, und nun gibt es einen Abänderungsantrag der drei Mittelparteien, den wir gerne mitgetragen hätten; aber so stimmen wir ebenso freudig zu.
Der Antrag ging uns NEOS nicht weit genug, wenn wir nämlich an jene Mitbürgerinnen und Mitbürger denken, die als Nachfahren von Bürgern der Donaumonarchie zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, aber ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatten und aufgrund des Naziregimes sehr wohl auch ihre Heimat verlassen mussten. Und wir denken auch an diejenigen, die aufgrund der Verfolgung erst nach dem Kriegsende am 9. Mai 1945 emigriert sind, weil sie in Österreich aufgrund der Nachwirkungen der Verfolgung nicht mehr Fuß fassen konnten. All diesen Menschen haben wir bisher nicht die Hand gereicht; daher unser Abänderungsantrag, der weiter geht, der auch ermöglicht, den Nationalfonds der Republik Österreich in das Verfahren offiziell miteinzubeziehen.
Ich möchte an den Nationalfonds erinnern: Er wurde 1995, also vor 25 Jahren, als Gremium des Parlaments eingerichtet, um die besondere historische Verantwortung unseres Landes zum Ausdruck zu bringen.
Schließen möchte ich mit einem besonderen Dank, und zwar danke ich der Israelitischen Kultusgemeinde und dem Verein Esra, dem Psychosozialen Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, der eine wichtige Anlaufstelle für Jüdinnen und Juden ist. Die IKG, Esra und Rechtsanwalt Vana haben uns dabei unterstützt, einen umfassenden Antrag auszuarbeiten. Ich möchte mich auch bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sehr für die finalen konstruktiven Gespräche bedanken und ich freue mich, dass sie den Antrag sogar mittragen.
Ich vergesse auch nicht, den Entschließungsantrag einzubringen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zusätzlichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Ver-
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