Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 364

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Daher: Sie kriegen die Zustimmung zu diesem Antrag, aber mit einer klaren Ein­schränkung, nämlich dass das in einer Art und Weise machbar sein muss, dass keine weitere Dokumentationsbelastung für die Gerichte entsteht, und dass wir diese Art von Berichten letztlich auch in die Justiz 3.0 hineinbringen und digitalisieren, damit wir nicht die Gerichte mit weiteren Berichtspflichten belasten. Es spricht nichts dagegen, die Kriminalstatistik um diese Fälle zu erweitern, aber ich bitte Sie, aufzupassen, wohin Sie mit Ihren Anträgen oder Ihren Ansinnen gehen. „So sind wir nicht!“, hat der Herr Bun­despräsident schon gesagt, und so sind wir auch nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Justizminister und Vizekanzler Jabloner. – Bitte sehr.


23.04.04

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Herr Präsident! Hohes Haus! Aus meiner Sicht handelt es sich um ein positives Unterfangen. Ich glaube auch nicht, dass es schlimm wäre, wenn man eine Korruptionsstatistik aufstellt, wenn es Korruptionsdelikte gibt. So, wie das hier angedacht wird, sprengt es aber die Ressourcen des Justizministeriums, es ist schlechthin nicht bewältigbar. Wir haben außerdem im Jahr 2016 schon eine umfassende Evaluierung in diesem Bereich vorgelegt.

Ich darf vielleicht illustrativ sagen, dass das Justizministerium im Jahr 2010 beim Inst­itut für Konfliktforschung eine Studie zu Formen und Verbreitung von Korruption in Österreich mit einem Fokus auf die Straftatbestände in Auftrag gegeben hat, die fast 80 000 Euro gekostet und einen Mitarbeiter netto acht Monate Vollzeit beschäftigt hat.

Wir können allerdings gewisse Surrogate erwägen. Es wäre möglich, ein Kapitel in den Sicherheitsbericht aufzunehmen, das der Korruptionsbekämpfung gewidmet wäre. Denkbar wäre auch eine Einbindung des Parlaments in das vom Justizministerium geleitete Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung, das circa viermal jährlich tagt und wozu man auch die parlamentarischen Fraktionen einladen könnte.

Weiters hat der Ministerrat am 31. Jänner 2018 eine nationale Antikorruptionsstrategie beschlossen, wobei ein Teil dieser Strategie die Verabschiedung von Aktionsplänen ist, die etwa im Zweijahresrhythmus evaluiert und aktualisiert werden sollen. Der erste Nationale Aktionsplan wurde am 16. Jänner 2019 beschlossen und allfällige Um­setzungsberichte könnten auch dem Parlament zugeleitet werden. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jarolim. – Bitte sehr.


23.06.19

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Kolle­ginnen und Kollegen! Also wo es Kollege Fürlinger hernimmt, dass wir keine Korrup­tionsprobleme haben, verstehe ich nicht. Ich meine, die Buwog alleine und alles rundherum, das tief in die Politik hinein geht, sind eigentlich die Klassiker. Das sind Paradebeispiele für einschlägige Delikte aus der Korruptionsklasse, die auf den Universitäten vorgetragen werden. Ich verstehe es also nicht.

Daher: ein klares Ja zu dieser Korruptionsstatistik. Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes weiß sehr wohl, was gut für dieses Land ist, und wir werden das natürlich unterstützen, keine Frage, in der Art und Weise, wie das Ministerium imstande ist, damit umzugehen; ich nehme an, das wird ausreichend sein. Ich glaube,


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