18.29

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Loa­cker, ich kenne Sie jetzt auch schon eine Zeit lang und ich muss sagen, ab und zu hat man schon den Eindruck – den vermitteln Sie immer wieder –, dass Sie es mit dem Löffel g’fressen haben.

Versuchen Sie einmal, 45 Jahre zu arbeiten; nicht am Schreibtisch, sondern wirklich auf der Baustelle, beim Dachdecken, bei der wirklichen Arbeit! Versuchen Sie das ein­mal! – Also sich hierherzustellen und das zu behaupten, das ist unmöglich. (Beifall bei der SPÖ.)

Es war ein guter Tag letzte Woche – auch wenn es jetzt ein bisschen anders darge­stellt wird –, als wir die Abschläge abgeschafft haben. Wir haben gesagt, 45 Jahre sind einfach genug, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die ÖVP hat dagegenge­stimmt. – Das war eine schallende Ohrfeige für die Kolleginnen und Kollegen, die da­von betroffen sind, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP! Ich frage mich: Wo sind die Arbeitnehmervertreter der Schwarzen? Wo ist der ÖAAB? – Ich weiß schon: Die schlafen in der Pendeluhr, inklusive des Vorsitzenden, meine sehr geschätzten Da­men und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe sehr viele Gespräche geführt, mit BetriebsrätInnen und auch schwarzen Be­triebsräten, mit meinen Freunden – ich habe dort auch Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen (Abg. Nehammer: Du hast keine Freunde!) –, und ich bin nicht sicher, ob August Wöginger das als ÖAAB-Obmann langfristig überlebt, denn die haben (mit den Händen einen dicken Hals andeutend) so dicke Kabeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt aber heute noch eine Chance, weil wir ja ei­nen Entschließungsantrag einbringen wollen, mit dem wir die Abschläge auch für die Jahrgänge 1954 bis 1957 und für Beamte – das schauen wir uns jetzt an, wie ihr euch da verhaltet –, für die Eisenbahner und für die Postler abschaffen wollen. Es wird sich heute zeigen, ob ihr die Beamten, die Postler, die Eisenbahner, die Jahrgänge 1954 bis 1957 über die Klinge springen lasst oder ob ihr euch wirklich einmal auf die Schie­nen haut. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Amesbauer, ich weiß schon, das ist jetzt eine etwas wilde Geschichte – Ihre Ar­gumentation ist natürlich absolut nicht schlüssig –, aber FPÖ und ÖVP werden heute den Betriebskrankenkassen den Todesstoß versetzen. Seien Sie so fair und so ehrlich und sagen Sie das auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! 30 000 Versicherte der Betriebskrankenkassen Kapfenberg, Donawitz, Zeltweg und Mondi werden in Wirklichkeit gedemütigt. (Abg. Amesbauer: Was passiert denen? – Abg. Kassegger: Reden Sie nicht so einen Blödsinn!)

Ich sage euch etwas: Wir werden heute anfangen, die Leute zu informieren. (Abg. Amesbauer: Ja, macht das!) Wir werden heute mit den Menschen sprechen, und ich sage Ihnen eines: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. (Abg. Ames­bauer: Ja, bei euch!) – Nein, bei euch (in Richtung FPÖ) ist er gebrochen und bei euch (in Richtung ÖVP) werden wir es sehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

•           in § 236 Abs. 4b ASVG und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,

•           der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog der Bestim­mungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für defini­tiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie

•           die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen ab dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Rainer Wimmer

Genossinnen und Genossen

betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag 970/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bür­gerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Straf­prozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Heb­ammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische As­sistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sani­tätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologenge­setz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Gewaltschutzgesetz 2019) geändert werden

Mit Beschlussfassung vom 19. September dieses Jahres wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit abschlagsfrei gestellt. Diese Bestim­mungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Nicht erfasst sind davon Beamtinnen und Beamte sowie definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn. Hier ist es erforderlich eine analoge Regelung zu schaffen. Außerdem sollen jene Jahr­gänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

•           in § 236 Abs. 4b ASVG und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,

•           der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog der Bestim­mungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für defini­tiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie

•           die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen ab dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in der parlamentarischen Verhandlung.

Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.