Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 87

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überlassen den Mitgliedstaaten jedoch einen Spielraum zur rechtlichen Ausgestaltung des Umgangs mit Bargeld im Geschäftsverkehr. Davon ist auch eine nationale Be­stimmung im Verfassungsrang gedeckt, die eine Stärkung der Annahmeverpflichtung von Bargeld bewirken soll.

Eine Verfassungsbestimmung kann somit einen in die Zukunft reichenden Schutz ge­genüber einfachgesetzlichen Einschränkungen der Verwendung von Bargeld bilden, die sich nicht schon aus dem Unionsrecht ergeben. Nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln in Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Nationalrats könnte von der ver­fassungsrechtlichen Absicherung des Bargeldes abgewichen werden.

Eine innerstaatliche Vorschrift darf allerdings nicht dem Unionsrecht widersprechen. Es ist daher notwendig, verschiedene Beschränkungen wie nach der „Verkehrsübung“ von der Anwendbarkeit des vorgeschlagenen Grundrechtes ausdrücklich auszunehmen. Dies betrifft vor allem bestehende innerstaatliche Vorschriften wie § 1 Eurogesetz, § 61 Abs. 2 Nationalbankgesetz oder das Scheidemünzengesetz, welche im Wesentlichen den unionsrechtlichen Zustand nochmals klarstellend wiederholen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.10.01

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ein Teil dessen, was wir hier vorliegen haben, ist unspektakulär, nämlich TOP 1: der Bundesrechnungsab­schluss für das Jahr 2018. Ich weiß schon, warum sich manche gegen Erbschafts­steuern wehren, aber in dem Fall hat eine türkis-blaue Regierung wirklich etwas geerbt, nämlich das Wirksamwerden jener Teile des Plans A unter Bundeskanzler Kern, die für eine entsprechende Konjunktur im Jahr 2018 gesorgt haben. (Heiterkeit des Abg. Han­ger.) Sie haben kräftig kassiert, aber mit dem Sparen im System war es nicht so weit her.

Eine kleine Anmerkung, falls Sie belustigt sind, Herr Kollege: Die Steuer- und Abga­benquote, die Sie angeblich senken wollen, ist übrigens in diesem Jahr gegenüber 2017 von 41,9 auf 42,2 Prozent gestiegen. Es ist ja nicht untypisch bei dem, was wir hier hören, dass die Logik nicht immer Eingang in die Statements der Vertreter ehema­liger Regierungsparteien findet.

Kollege Gerstl hat sich vorhin über Keynes beschwert. Ist Ihnen eigentlich bewusst, was den Umsatz unserer Unternehmen ausmacht? Wissen Sie, woher die Einnahme vom Gasthof, vom Geschäft, vom Handwerker kommt? – Das ist eine Ausgabe der Konsumenten. Und Sie stellen sich hierher und wollen uns erklären, dass das doch nichts mit der Wertschöpfung im Land zu tun habe. Das Gegenteil ist der Fall! An diesem einfachen Beispiel erkennen Sie – wie hat es Kollege Rossmann gesagt? – die fehlende ökonomischen Binsenweisheit. Das Wort hat er nicht verwendet, aber ich führe es hier ein.

Was das Sparen im System betrifft: Ich erinnere nur daran, dass wir – wo ist denn jetzt der ehemalige Innenminister? – in eineinhalb Jahren 6 Millionen Euro an Kosten für ein aufgeblähtes Kabinett im Innenministerium hatten, in dem für Kickl, Goldgruber und Edtstadler insgesamt 54 Personen gearbeitet haben. Kollege Peschorn, der vorhin da war, kommt mit genau 15 aus – so viel zu Ihren Sparmaßnahmen! Ich rede noch gar nicht über die Pferde, die jetzt niemand mehr braucht, mit 380 000 anderen Dingen. Ihr


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