Klaus Uwe Feichtinger.) In Wahrheit ist diese Bargeldgarantie, die wir heute beschließen, ein Instrument der Selbstverteidigung der Bürger gegen Politiker, die nicht wirtschaften können. Deshalb brauchen wir das und deshalb ist das auch wichtig.
Da geht es nicht darum, dass ich in Zukunft immer mit Bargeld zahlen muss – ich zahle auch oft bargeldlos –, sondern es geht darum, dass ich mit Bargeld zahlen kann. Das ist das, was in die Verfassung kommt, und das garantiert einen Schutzzaun um das Geld der Sparer, damit die Politiker nicht darauf zugreifen können.
Ich hoffe, dass andere Länder es uns gleichtun werden, und ich hoffe, dass das Beispiel Österreich in der Europäischen Union Schule machen wird, damit die Sparer mit einem guten Gewissen ihr Geld auf der Bank lassen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.31
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Drozda zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Antrag des Abgeordneten Hofer zum Bargeld, der zunächst die Formulierung vorsah: „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.“
Das war der grundlegende Antrag, den Ing. Hofer eingebracht hat. Dieser Antrag ist evidentermaßen problematisch. Das ist auch der Grund dafür, warum verhandelt und nachgebessert und der Antrag um die Aspekte der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung erweitert wurde, weil naturgemäß klar sein muss, dass man Einschränkungen jedenfalls hinsichtlich der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung braucht. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben diesen vorliegenden Antrag nun geprüft und schlagen weitere Ergänzungen vor, nämlich hinsichtlich der Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Bekämpfung der Parteienfinanzierung. Dieser Antrag ist soeben unterschrieben worden.
Ich möchte ihn hiermit einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 870/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
„Die Z1 lautet:
Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:
,(2) Die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel wird keinen Einschränkungen unterworfen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts, die Verkehrsübung oder öffentliche Interessen wie transparente Parteienfinanzierung oder etwa die Prävention oder die Bekämpfung von Straftaten wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Lohn- oder Sozialdumping nicht einer Erfüllung auf anderem Weg entgegenstehen.‘“
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