Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 106

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wird seitens der Berichterstatter ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich muss Ihnen jetzt mitteilen, dass wir die Abstimmung über die Tagesordnungspunk­te 1 bis 3 verlegen müssen, da das Croquis noch nicht fertig ist und so viele umfas­sende Abänderungsanträge eingebracht worden sind. Ich verlege daher die Abstim­mung bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4.

14.12.454. Punkt

Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US) gemäß § 51 VO-UA (695 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Gemäß § 53 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsaus­schüsse stelle ich ausdrücklich die Beendigung des BVT-Untersuchungsausschusses mit Mittwoch, 25. September 2019 fest.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.13.29

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bevor ich zu einigen Themen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss explizit Stellung nehme, möchte ich mich bei allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich bedanke mich auch bei der Vorsitzenden, Frau Präsidentin Bures, für die Vorsitzführung und selbstverständlich auch beim Verfahrensrichter, beim Verfahrensanwalt und bei mei­nen Kolleginnen und Kollegen aus dem ÖVP-Parlamentsklub. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Untersuchungsausschuss konnte unter anderem klar zeigen, dass die Hausdurch­suchungen größtenteils rechtswidrig erfolgt sind, dass Vorbereitung und Durchführung wirklich dilettantisch waren. Die Daten der Rechtsanwaltskanzlei Lansky wurden ord­nungsgemäß sichergestellt und es besteht keine Löschungsverpflichtung. Der dritte Punkt, auf den ich Bezug nehmen möchte, ist der, dass es dem damaligen Generalse­kretär Goldgruber gelungen ist, innerhalb des BVT eine geheime Sondereinheit zu im­plementieren.

Für mich eine der erstaunlichsten Erkenntnisse ist die Tatsache, wie dilettantisch die Hausdurchsuchungen – die, wie gesagt, rechtswidrig durchgeführt wurden – tatsäch­lich durchgeführt wurden. Der damalige Generalsekretär Goldgruber wurde vom da­maligen Innenminister beauftragt, im BMI aufzuräumen. Und was macht er? – Er nimmt sich eines der sensibelsten Gebiete als Erstes vor, nämlich das BVT. Als Grundlage dient ein Pamphlet, in dem Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und des BVT erhoben werden, die schon die längste Zeit kursiert sind und von sehr vielen Medienvertretern als absolut inhaltslos abgestempelt wurden. Außerdem nimmt sich der Generalsekretär einige sogenannte Belastungszeugen persönlich vor und versucht, die Vorwürfe dadurch zu untermauern.

Fest steht wie gesagt, dass die Hausdurchsuchungen größtenteils rechtswidrig und sehr dilettantisch erfolgt sind. Da wurde zum Beispiel mit Google Maps gearbeitet, es gab keinen Lageplan. Man hat sich mit einem Trick Zugang verschafft, es wurde die


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