Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 124

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ex-Innenminister Herbert Kickl war nicht der beste Minister für die Sicherheit, sondern das größte Sicherheitsrisiko der Zweiten Re­publik. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Staatsschutz und Kontrolle“

Die Erkenntnisse aus dem BVT-Untersuchungsausschuss haben klar gezeigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und seine Aktivitä­ten parlamentarische Kontrolle brauchen. Die bestehenden Unterausschüsse zur Kon­trolle der Nachrichtendienste und des BVT sollen bei der Ladung von Auskunftsperso­nen sowie bei der Aktenvorlage Minderheitsrechte wie in parlamentarischen Untersu­chungsausschüssen erhalten. Sowohl der Bericht des Verfahrensrichters, wie auch die einzelnen Fraktionsberichte gehen in diese Richtung. Aufgrund der Herausforderungen der inneren und äußeren Sicherheitslage und zur konsequenten Bekämpfung jeder Form des Extremismus, insbesondere jedoch des Rechtsextremismus, muss das BVT mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, um diese Aufgabe im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher zu erfüllen.

Auch unbestritten erscheint, dass die Kontrolle durch die Rechtsschutzbeauftragten im Parlament zusammengeführt werden soll, um noch mehr Unabhängigkeit und Effizienz im Bereich des Rechtsschutzes des Einzelnen zu erzielen. Die Rechtsschutzbeauftrag­ten sollen vom Parlament bestellt und finanziert werden sowie diesem rechenschafts­pflichtig sein.

Was die Justiz betrifft, so hat sich gezeigt, wie notwendig die Einrichtung eines Bun­desstaatsanwaltes ist, um der Staatsanwaltschaft schlagkräftiges und politikunabhängi­ges Agieren zu ermöglichen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Überführung der Rechts­schutzbeauftragten in das österreichische Parlament zu entwickeln und im Rahmen ei­nes Berichtes vorzulegen. Dieser Bericht soll weiter das Konzept einer Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen im BVT beinhalten, um im Interesse der Bür­gerinnen und Bürger die Bedrohungsszenarien in Österreich präventiv zu bekämpfen. Ebenso wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, ersucht, eine Gesetzesvorlage dem Nationalrat zu übermitteln, die die Funktion eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes, der die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden darstellen soll, in das ös­terreichische Recht implementiert.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite