Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 135

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Im Jahr 2017, als der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil Anzeige ge­gen die Firma Eurofighter erstattet hat, weil massive Vorwürfe im Raum gestanden sind, die von vielen Sachverständigen auch noch immer bestätigt werden, wurde eine Planstelle vom Verteidigungsressort an das Justizministerium übergeben, damit das Justizministerium verstärkt Aufklärung betreiben kann. – Wir wissen jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass gerade dieser Punkt durch keinen Staatsanwalt wirklich erfüllt worden ist. Wir sehen auch, dass das Justizministerium teilweise gewis­se Dinge aussitzen wollte und in diesem Bereich zu wenig Personal für die Durchfüh­rung einer schnellen Kontrolle zur Verfügung gestellt hat.

Wir wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es ein wichtiger Punkt ist, in diesem Bereich Personal zur Verfügung zu stellen. Das ist auch ein großes Versäum­nis, das wir entsprechend aufgearbeitet haben.

Ich möchte hier noch eines einfordern, weil Kontrolle unserer Meinung nach sehr wich­tig ist – wir sollten aus der Sache lernen –: Betreffend die politische Verantwortung wis­sen wir, dass die Regierung 2002 bei der Entscheidung entsprechend fahrlässig ge­handelt hat. Daraus sollten wir lernen und für die Zukunft Schlüsse ziehen: Wir treten ganz klar dafür ein, dass es nicht ein ÖVP-Generalsekretär sein kann, der die Ent­scheidung trifft, in welchem Bereich ein Verfahren weiter fortgesetzt werden soll oder nicht, und fordern einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss noch eines, da es vonseiten der ÖVP festgehalten worden ist: Wir haben nicht festgestellt, dass Zahlungen an politische Entscheidungsträger geleistet worden sind. Ich möchte aber festhalten, dass die Justiz die Aufklärungsarbeit noch immer nicht vollständig beendet hat. Wenn wir dem Weg des Geldes folgen, dann wissen wir auch, wer die Bedarfsmittel beziehungsweise die Zahlungen der Republik Österreich bekommen hat. Wir haben bis heute, bis zum jetzigen Zeitpunkt viele Konten noch immer nicht jenen Personen zugeordnet, denen sie gehören.

Da besteht dringender Handlungsbedarf, und wir ersuchen die Justiz, da tätig zu wer­den und endlich einmal Anklagen zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo, Rudi!)

16.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bösch. – Bitte.


16.03.01

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Kurzem ist der dritte Untersuchungsausschuss zum Thema Eurofighter zu Ende gegangen. Wir müssen daraus einige Lehren ziehen.

Dieser Untersuchungsausschuss behandelte eine Causa, die bis in das Jahr 2002 zu­rückreicht. Das ist ein sehr langer Zeitraum. Das hat dazu geführt, dass viele Zeugen, die wir als Auskunftspersonen vorgeladen haben, sich nicht mehr erinnern konnten, nicht ausreichend Auskunft über ihre Motivlage geben konnten. Das hat auch dazu ge­führt, dass es zu Mehrfachbefragungen von bestimmten Personen gekommen ist. Da­bei ist es uns nicht immer gelungen, neue Fragen zu stellen, sondern wir haben nur die alten Fragen wiederholt (Ruf bei der SPÖ: Warum?), was in einem Untersuchungsaus­schuss an sich unbefriedigend ist. Wir sollten uns bemühen, bei neu auftretenden Sachverhalten einen Untersuchungsausschuss neu einzusetzen oder wieder einzuset­zen, damit unklare Dinge geklärt werden können.

Die Typenentscheidung, also alle Entscheidungen, die es rund um das Jahr 2002 ge­geben hat – das dürfen wir ja nicht vergessen! –, wurden schon in einem ersten Euro­fighter-Untersuchungsausschuss geklärt. Es gab da vonseiten der Gerichte auch Er-


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