Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 176

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beitsabläufen und Nutzung von Synergieeffekten. Weiters soll die Justizwache ent­sprechend personell ausgestattet und zur Entlastung im System die „Haft in der Hei­mat“ forciert werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die zwei eingebrachten Abänderungsanträge und der Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Ich darf noch die Damen und Herren der Strafvollzugsakademie auf unserer Galerie recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Vizekanzler. – Bitte.


17.03.06

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der vor­liegende Antrag auf Beschlussfassung eines Gewaltschutzgesetzes gründet sich auf Ministerialentwürfe, die noch unter der vormaligen Bundesregierung zur allgemeinen Begutachtung versandt wurden und sich auf deren Regierungsprogramm stützen. Sie werden verstehen, dass ich dazu eine reservierte Haltung einnehme. Was Sie heute beschließen, ist Ihre Verantwortung und natürlich auch Zeichen eines lebendigen Par­lamentarismus. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen! Ich denke, dass im Bereich des Opfer­schutzes und der im Sinne der Prävention zu fördernden Täterarbeit Fortschritte erzielt werden. Erwähnen möchte ich die Ausdehnung des Schutzbereiches von Betretungs­verboten und die Fallkonferenzen, die zu einer besseren Gefährdungseinschätzung im Bereich der Polizei und der Justiz führen werden.

Ich finde es auch gut und richtig, dass man Personen, die von einer Wegweisung und von einem Betretungsverbot betroffen sind, engmaschiger betreut, um das Aggres­sionspotenzial in den Griff zu bekommen. Ich als Anhänger einer klaren Gesetzes­sprache freue mich auch über Änderungen in den Opferschutzbestimmungen der StPO, die im Bereich der Information von Opfern und des Antrags auf Durchführung ei­ner schonenden Vernehmung mehr Klarheit schaffen sollen.

Hohes Haus! Ich habe gerne die Gelegenheit genutzt, gemeinsam mit weiteren be­troffenen Mitgliedern der Bundesregierung am 27. August 2019 die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit allen Fraktionen anzubieten. Ich habe meine Rolle dabei mehr als Moderator denn als Gestalter und Lenker der Rechtspolitik verstanden. Was ich angeboten habe, war die fachliche Expertise meines Hauses, das die Schlussfolge­rungen aus den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens gezogen und verschiedene Lösungsalternativen ausgearbeitet und den Fraktionen zur Verfügung gestellt hat.

Ich bin noch immer beim Positiven. Ich danke allen, die diesen Termin wahrgenommen und uns zugehört haben. Ich danke auch dafür, dass in dem nun vorliegenden Abän­derungsantrag für die zweite Lesung jene technischen Änderungen aufgegriffen wur­den, die der jeweiligen Gesetzessystematik geschuldet sind und die einen ordnungsge­mäßen Vollzug sicherstellen sollen. Im zivil- und exekutionsrechtlichen Bereich haben Sie dankenswerterweise alle unsere Vorschläge berücksichtigt.

Hohes Haus! Anders sieht mein Befund für den Bereich des Strafrechts aus. Die Dis­kussion über Strafverschärfungen hat ja nach meiner Wahrnehmung von Anbeginn an die Fortschritte im Bereich des Opferschutzes und der Täterarbeit in den Hintergrund gedrängt. Nun stehen wir vor einer Situation, die mir Sorgen bereitet. (Abg. Duzdar 


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