Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gewährleistung einer funktionierenden und leistungsfähigen Justiz
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6) betreffend Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Karl Mahrer, B.A., Hans-Jörg Jenewein, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzgesetz 2019) (970/A)
Eine funktionierende und leistungsfähige Justiz ist ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates und jeder Demokratie. Die österreichische Justiz schafft und gewährleistet mit ihren rund 11.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten und beim Bundesministerium Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Österreich.
Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht ist eine wesentliche Säule für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit.
Die Justiz muss sich dabei den wechselnden Herausforderungen unserer Zeit stetig anpassen. Dazu ist es etwa notwendig, Gerichtsverfahren weiter zu beschleunigen und die Digitalisierung in der Justiz weiter voranzutreiben. Auch die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Nutzung von Synergieeffekten sind wesentliche Bausteine einer leistungsfähigen Justiz.
Auch in den Justizanstalten sollen neben zusätzlichen personellen Ressourcen verstärkt neue Technologien zur Früherkennung von nicht ordnungsgemäßem Verhalten eingesetzt werden. Darüber hinaus muss die Überstellung von Häftlingen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in deren Heimatstaat forciert und damit unsere Justizanstalten entlastet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen in den österreichischen Rechtsstaat und das Funktionieren der Justiz weiter vertrauen können.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen bzw. sicherzustellen, dass die österreichische Justiz über die zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben notwendigen budgetären Mittel verfügt. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die Gewährleistung des Zugangs zum Recht - in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung der Senkung der Gerichtsgebühren -, die Beschleunigung von Verfahren sowie das Vorantreiben der Digitalisierung in allen Bereichen bei gleichzeitiger Optimierung von Ar-
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