Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 175

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Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gewährleistung einer funktionierenden und leistungsfähigen Justiz

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6) betreffend Antrag der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Karl Mahrer, B.A., Hans-Jörg Jenewein, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspoli­zeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bun­desgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Ein­griffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztege­setz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahn­ärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychothe­rapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewalt­schutzgesetz 2019) (970/A)

Eine funktionierende und leistungsfähige Justiz ist ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaa­tes und jeder Demokratie. Die österreichische Justiz schafft und gewährleistet mit ihren rund 11.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Gerichten, Staatsanwaltschaf­ten, Justizanstalten und beim Bundesministerium Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Österreich.

Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht ist eine wesentliche Säule für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit.

Die Justiz muss sich dabei den wechselnden Herausforderungen unserer Zeit stetig anpassen. Dazu ist es etwa notwendig, Gerichtsverfahren weiter zu beschleunigen und die Digitalisierung in der Justiz weiter voranzutreiben. Auch die Optimierung von Ar­beitsabläufen und die Nutzung von Synergieeffekten sind wesentliche Bausteine einer leistungsfähigen Justiz.

Auch in den Justizanstalten sollen neben zusätzlichen personellen Ressourcen ver­stärkt neue Technologien zur Früherkennung von nicht ordnungsgemäßem Verhalten eingesetzt werden. Darüber hinaus muss die Überstellung von Häftlingen mit ausländi­scher Staatsangehörigkeit in deren Heimatstaat forciert und damit unsere Justizanstal­ten entlastet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen in den österreichischen Rechtsstaat und das Funktionieren der Justiz weiter vertrauen können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen bzw. sicherzustellen, dass die österreichische Justiz über die zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben notwen­digen budgetären Mittel verfügt. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die Gewähr­leistung des Zugangs zum Recht - in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung der Senkung der Gerichtsgebühren -, die Beschleunigung von Verfahren sowie das Vo­rantreiben der Digitalisierung in allen Bereichen bei gleichzeitiger Optimierung von Ar-


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