Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 184

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, al­les in ihrer Macht Stehende zu tun, um dem Justizressort ein um 250 Mio Euro erhöh­tes jährliches Budget zuzuweisen.

Dieses erhöhte Budget ist vom Justizminister für

•             zusätzliche Planstellen für RichterInnen, StaatsanwältInnen, Richteramtsanwär­terInnen, RechtspflegerInnen, exekutives und nicht-exekutives Personal in Voll­zugsanstalten, Kanzlei- und IT-Personal sowie Planstellen am Bundesfinanz- und am Bundesverwaltungsgericht im Asyl- und Fremdenrecht,

•             eine Verbesserung des Parteienservices an Gerichten und bei Staatsanwalt­schaften

•             eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Justizbereich,

•             notwendige Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in Gerichten, Straf- und Maßnahmenvollzugsanstalten

•             eine Erhöhung der Gebührensätze für Dolmetscher und Sachverständige sowie

•             die ausreichende Finanzierung für Erwachsenenschutzvereine, den Verein Neu­start, Opferschutzeinrichtungen und die Familien- und Jugendgerichtshilfe

zu verwenden.“

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17.28.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Noll, ich wünsche Ihnen wie auch einigen Ihrer Vorredner, die hier das letzte Mal in einer Sitzung des Nationalrates das Wort ergriffen haben, alles Gute.

Ich erteile Ihnen nach Ihrer letzten Rede trotzdem für den Ausdruck „verbrecherischen Unterlassungen“ in Bezug auf die Abgeordneten dieses Hauses einen Ordnungsruf. – Aber: Alles Gute! (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenruf des Abg. Noll.)

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Der Entschließungsantrag ist eingebracht.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.


17.29.19

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Also es kommt selten vor, dass mir die Worte fehlen, Herr Dr. Noll, aber wenn Sie den Abgeordneten dieses Hohen Hauses pauschal den Ver­dacht der „verbrecherischen Unterlassungen“ vorwerfen, dann halte ich das für uner­träglich und wünsche Ihnen eine gute Zukunft, aber außerhalb dieses Hohen Hauses. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Gewaltschutzgesetz: Das ist nach dramatischen Mordfällen an Frauen – in Fami­lien, aber auch am Brunnenmarkt – notwendig. (Abg. Erasim: Wie viele hätten Sie da­mit verhindert? Keinen einzigen!) Es ist aber auch aufgrund verstärkter Gewalt gegen gefährdete Berufsgruppen von aktueller Bedeutung.

Meine Damen und Herren – ich richte mich insbesondere an die Damen und Herren der Opferschutzeinrichtungen –, das Gewaltschutzgesetz ist das Produkt monatelanger


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