zipativer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger belassen wird; und Sie sind auch daran schuld, dass es nicht zu mehr Transparenz und zu mehr Kontrolle kommt.
Letztlich – weil das das Thema des Tagesordnungspunktes 6 ist – rühren Sie, meine Damen und Herren, tatsächlich auch keinen kleinen Finger, wenn es darum geht, das bestehende Herrschaftsverhältnis zwischen Männern und Frauen zu überwinden und Frauen aus den bestehenden und absehbaren Armuts- und Gefährdungsfallen zu befreien. (Zwischenruf des Abg. Pilz.)
Meine Damen und Herren, nach zwei Jahren sehe ich keinen Grund, mein Ausscheiden aus einem derartigen Haus groß zu bedauern. Sie sind Fürstendiener und keine Volksvertreter. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
17.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alfred J. Noll, Johannes Jarolim, Peter Pilz, Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein höheres Justizbudget für einen zielgerichteten Schutz der Menschen vor Straftaten
eingebracht im Zuge der Debatte in der 89. Sitzung des Nationalrats über den TOP 6:
Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzgesetz 2019) (970/A)
„Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, so hat es Justizminister Jabloner zu Recht formuliert. Aber es ist noch schlimmer. Staatsanwälte ersticken unter Anzeigenbergen. Gefängnisse platzen aus allen Nähten und verfallen, weil sie nicht renoviert werden. In den Gefängnissen gibt es nicht einmal genug Psychologen und Sozialarbeiter, um die Insassen auf ein Leben nach der Strafe vorzubereiten. Wenn Gefängnisse verfallen, ist es leichter, aus ihnen auszubrechen. Wenn Insassen nicht auf ein Leben nach der Strafe vorbereitet werden, werden sie wieder Straftaten begehen. Bei der Bewährungshilfe türmen sich die Akten. Das Budget für die Bewährungshilfe wurde seit Jahren nicht erhöht, obwohl die Bewährungshilfe das erste Bollwerk ist, das ehemalige Straftäter davon abhalten kann, wieder straffällig zu werden.
Wer sagt, Justizpolitik funktioniere auch ohne ein höheres Budget, der hat entweder keine Ahnung, wovon er spricht, oder er lügt und nimmt bewusst in Kauf, dass gefährliche Straftäter freikommen und die Straßen unsicherer werden.
aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
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