Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 183

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zipativer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger belassen wird; und Sie sind auch daran schuld, dass es nicht zu mehr Transparenz und zu mehr Kontrolle kommt.

Letztlich – weil das das Thema des Tagesordnungspunktes 6 ist – rühren Sie, meine Damen und Herren, tatsächlich auch keinen kleinen Finger, wenn es darum geht, das bestehende Herrschaftsverhältnis zwischen Männern und Frauen zu überwinden und Frauen aus den bestehenden und absehbaren Armuts- und Gefährdungsfallen zu be­freien. (Zwischenruf des Abg. Pilz.)

Meine Damen und Herren, nach zwei Jahren sehe ich keinen Grund, mein Ausschei­den aus einem derartigen Haus groß zu bedauern. Sie sind Fürstendiener und keine Volksvertreter. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

17.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alfred J. Noll, Johannes Jarolim, Peter Pilz, Peter Wittmann, Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend ein höheres Justizbudget für einen zielgerichteten Schutz der Menschen vor Straftaten

eingebracht im Zuge der Debatte in der 89. Sitzung des Nationalrats über den TOP 6:

Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetz­buch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregister­gesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einst­weilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Pri­vatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechniker­gesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizini­scher Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bun­desgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzge­setz 2019) (970/A)

„Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, so hat es Justizminister Jabloner zu Recht formu­liert. Aber es ist noch schlimmer. Staatsanwälte ersticken unter Anzeigenbergen. Ge­fängnisse platzen aus allen Nähten und verfallen, weil sie nicht renoviert werden. In den Gefängnissen gibt es nicht einmal genug Psychologen und Sozialarbeiter, um die Insassen auf ein Leben nach der Strafe vorzubereiten. Wenn Gefängnisse verfallen, ist es leichter, aus ihnen auszubrechen. Wenn Insassen nicht auf ein Leben nach der Strafe vorbereitet werden, werden sie wieder Straftaten begehen. Bei der Bewährungs­hilfe türmen sich die Akten. Das Budget für die Bewährungshilfe wurde seit Jahren nicht erhöht, obwohl die Bewährungshilfe das erste Bollwerk ist, das ehemalige Straf­täter davon abhalten kann, wieder straffällig zu werden.

Wer sagt, Justizpolitik funktioniere auch ohne ein höheres Budget, der hat entweder keine Ahnung, wovon er spricht, oder er lügt und nimmt bewusst in Kauf, dass gefähr­liche Straftäter freikommen und die Straßen unsicherer werden.

aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 


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