Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 198

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rungsträger zusammenzulegen. Seit 20 Jahren wurde in Österreich darüber geredet, und wir haben es geschafft. Wir haben zum Wohle der Versicherten aus 21 Trägern fünf gemacht, um Synergien zu nützen und diesen aufgeblähten Apparat nicht mehr zu haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rainer Wimmer, Matznetter und Noll.) – Ja, da werden die Genossen ganz nervös.

Worum aber geht es denn konkret? – Es wäre möglich gewesen, diese Betriebskran­kenkassen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung auch mit dem Arbeitgeber in be­triebliche Wohlfahrtseinrichtungen überzuleiten. (Zwischenruf des Abg. Krist.) Das mit der Voest im Rahmen der Sozialpartnerschaft auszuverhandeln haben die Sozialisten nicht geschafft (Abg. Deimek: Ui!), und jetzt schreien sie Zeter und Mordio.

Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam mit der ÖVP (Abg. Leichtfried: „Ge­meinsam mit der ÖVP“ sagt eh schon alles!) einen Abänderungsantrag erarbeitet, den ich einbringen werde und in dem einfach klargelegt ist, dass eine Privatstiftung zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge eingeführt wird. Das Gute für die Versicherten ist nämlich, dass sie dadurch keine Nachteile habe. Alle Zusatzleistungen, die sie jetzt in der Betriebskrankenkasse genießen, werden zu 100 Prozent auch in der Privatstiftung zur Verfügung stehen. Alle anderen Versicherungsleistungen werden ihnen im Rahmen der ÖGK wie allen anderen ASVG-Versicherten ausbezahlt; also kein Nachteil für die Mitarbeiter.

Zusätzlich ist es auch so, Jörg Leichtfried – wenn du den Antrag gelesen hast, weißt du das auch –, dass das Vermögen der Betriebskrankenkassen auch der Stiftung zur Ver­fügung steht. Das gesamte bisherige Management wird in der Stiftung drinnen sein und auch die Obleute der Betriebskrankenkassen – drei Stück sind das in der Obersteier­mark – sind in alle Entscheidungsfindungen im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der ÖGK voll eingebunden.

Alle Mitarbeiter der Betriebskrankenkassen werden zu den gleichen Bedingungen übernommen. (Abg. Leichtfried: Wo sind die Mitarbeiter von der Kassa?) – Bitte? Was sagst du? (Abg. Leichtfried: Wo sind die Mitarbeiter von der Kassa?) – Wo sind die Mitarbeiter von der Kassa? Das sind dann Mitarbeiter der Österreichischen Gebiets­krankenkasse, der ÖGK (Abg. Vogl: Österreichische Gesundheitskasse heißt das! Ihr wisst ja nicht einmal, wie das heißt!) – Gesundheitskasse, danke, entschuldige den Versprecher! –, und die haben die gleichen Leistungen. Darum geht es, meine Damen und Herren.

Wir haben sogar die Obleute in diesem Gesetzentwurf festgeschrieben. Es ändert sich für die Versicherten nichts, sie haben weiterhin die Zusatzleistung. Das gilt für aktive Arbeitnehmer, das gilt für deren Angehörige, das gilt für Pensionisten und das gilt auch für künftige Mitarbeiter. Also das verstehe ich nicht, erklären Sie es einmal, legen Sie einmal das Problem dar, das Sie haben! Sie wollen alles gleichmachen.

Der Antrag vorige Woche, das war eine Verhöhnung des Parlamentarismus. Die Ge­werkschaftsvertreter der Betriebe haben sich im Gegensatz zu euch wenigstens mit uns an den Verhandlungstisch gesetzt, heute noch. Wir sind uns nicht ganz einig ge­worden, ja, das gebe ich zu (Abg. Leichtfried: Was heißt „nicht ganz“? Ihr seid euch überhaupt nicht einig geworden!), aber ihr habt nicht mit uns verhandelt. Ihr knallt uns einen Antrag hin, in dem nur steht, dass alles so bleiben muss, wie es ist. Dem können wir natürlich nicht zustimmen.

Abschließend also noch einmal: Es bleibt für die Versicherten alles gleich, sie haben keinen Nachteil. Es bleibt für das Management gleich. Die Serviceeinrichtungen bis hin zum Chefarzt, das bleibt gleich; das ist dann in Kooperation mit der ÖGK zu regeln (Zwischenruf des Abg. Matznetter), da seid ihr in der Sozialpartnerschaft als angeb­liche Arbeitnehmervertreter gefordert.

 


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