Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 197

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amtswegen für Leistungsbezieher, die die Voraussetzungen nach § 236 Abs 4b erfül­len, neu zu bemessen. Dabei haben sie unter sinngemäßer Anwendung des § 236 Abs 4b die Leistung ab 1.1.2020 für die Zukunft unter Außerachtlassung der Vermin­derung festzustellen und unter Anwendung eines Günstigkeitsvergleichs zu Gunsten des Versicherten mittels Bescheids festzusetzen. Eine rückwirkende Erhöhung erfolgt nicht. Die Versicherungsträger haben die Neubemessung der Leistungen bis längstens 30.6.2020 durchzuführen. Darüber hinaus gelten sowohl in § 236 Abs 4b als auch für die Neubemessung Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit.“

Begründung

45 Beitragsjahre sollen in Zukunft ausreichen, um die Pension abschlagsfrei erreichen zu können. Diese Versicherten werden als Langzeitversicherte bezeichnet. Damit diese Regelung aber auch diejenigen umschließt, die Zivil- oder Präsenzdienst geleistet ha­ben, sollen diese Zeiten berücksichtigt werden.

Bereits in Pension befindliche Langzeitversicherte, deren Leistung auf § 15 APG beru­hen, bzw. ab dem 1.1.2014 und vor dem 1.1.2020 gewährt wurde, erhalten ihre Leis­tung mit Jänner 2020 neu bemessen. Damit die Vollziehung die notwendigen Vorbe­reitungen treffen kann, ist die Abwicklung im ersten Halbjahr vorgesehen. Entsprechen­de Erhöhungen werden dann für das erste Halbjahr 2020 nachbezahlt. Nachzahlungen vor dem 1.1.2020 sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Nummerierung und Absatzbezeichnung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Änderungen des ASVG in der NR-Sitzung vom 19. September und des beabsichtigten Abänderungsantrages von ÖVP und FPÖ zu Artikel 23.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.


18.06.31

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es war sehr span­nend, dieser Debatte zu folgen. Es ist bemerkenswert, zu hören, wie es die SPÖ beim Thema Gewaltschutz immer schafft, die Täter zu verhätscheln und die Opfer im Regen stehen zu lassen (Abg. Heinisch-Hosek: Waren Sie herinnen? Ich weiß ja nicht!), aber bitte, ich werde mich jetzt einer anderen Problematik widmen, nämlich den Betriebs­krankenkassen in der Obersteiermark. Es wundert mich, dass Kollege Muchitsch nicht darauf eingegangen ist (Abg. Muchitsch: Kommt noch! Kommt noch!), weil die Sozial­demokraten bei uns im jetzigen Wahlkampf, allen voran Jörg Leichtfried und Max Ler­cher, seit Wochen Panikmache betreiben, Unwahrheiten verbreiten und die Mitarbeiter der Voestalpine verunsichern, was ja grundsätzlich auch in Wahlkampfzeiten sehr, sehr unredlich ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum aber geht es? Um was geht es denn konkret? (Zwischenruf des Abg. Leicht­fried.) – Na, was heißt, pass auf, was ich sage? Ich sage, wenn ich da stehe, was ich will, Jörg Leichtfried, nimm das zur Kenntnis! (Abg. Leichtfried: Ich habe gesagt, ich wünsche dir viel Spaß!) – Ja, ja. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren, wir in der leider nicht mehr amtierenden türkis-blauen Bundesregierung haben die historische Kraftanstrengung geschafft, die Sozialversiche-


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