Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 199

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Eines schreibe ich euch aber ins Stammbuch – und ich habe in jeder Voest-Bude in der Obersteiermark meine Informanten drinnen (Oh-Rufe bei der SPÖ) –: Hört auf mit dieser Panikmache! (Abg. Matznetter: Betriebsspionage nennt man das!) – Na, das sind die Hackler, die meine Haberer sind, Freunde! Es ist so. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist kein Thema. Diese Verunsicherungspolitik, diese Panikmache aber hat schon beim Arbeitszeitgesetz nicht funktioniert und nicht gegriffen. Da ist überhaupt nichts passiert, da ist niemandem etwas passiert. Da seid ihr auf die Straße gegangen, da habt ihr demonstriert. Jetzt macht ihr Unterschriftenaktionen und verun­sichert die fleißigen Mitarbeiter in den Stahlwerken der Voest.

Das haben sich die Menschen nicht verdient. Setzt euch an den Verhandlungstisch mit dem Konzern und schaut, dass ihr die bestmöglichen Lösungen herausbekommt! Das ist eure Aufgabe als Personalvertreter, liebe Freunde. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Hören wir also mit der Panikmache auf, bleiben wir bei den Fakten! Ich bin froh, dass mit der Österreichischen Volkspartei – Andreas Kühberger war dabei – diese Einigung erzielt wurde und dass wir für die Mitarbeiter das Maximum herausgeholt haben. Wenn die Mitarbeiter ihre Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen können und keinerlei Nachteile haben werden, dann kann ich guten Gewissens diese Maßnahme mittragen.

Ihr setzt euch bitte an den Verhandlungstisch, schaut, dass ihr einmal für die Hackler etwas Gescheites rausbringt und hört mit diesen Scheingefechten hier auf! Davon hat kein Mensch irgendetwas.

Die Arbeitnehmer in der Obersteiermark können sich darauf verlassen, dass die Frei­heitliche Partei auch in Zukunft hinter ihnen steht. Von euch haben sie sich schon längst abgewendet, und das mit gutem Recht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kühberger, Hannes Amesbauer BA, Mag. Ernst Gödl, Wolf­gang Zanger

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 970/A betreffend ein Gewaltschutzgesetz 2019

              Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

              Der Nationalrat hat beschlossen:

              Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 23 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „23/2019“ durch den Ausdruck „84/2019“ er­setzt.

b) Nach der Z. 1 werden folgende Z. 1a. und 1b. eingefügt:

1a. § 725 in der Fassung des Art. 9 Z 8 des Finanz-Organisationsreformgesetzes er­hält die neue Bezeichnung „§ 729“; in der Überschrift zu dieser Bestimmung wird der Ausdruck „Art. 7“ durch den Ausdruck „Art. 9“ ersetzt.

1b. Der bisherige Text des § 727 in der Fassung des Art. 1 Z. 4 des Pensionsanpas­sungsgesetzes 2020 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, und folgender Abs. 2 wird an­gefügt:

 


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