Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 210

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prü­fung der Auswirkungen durch Beschlussfassungen vom 19. 9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll dargestellt werden, wel­che Auswirkungen auf das Pensionssystem durch die neue Regelung zu erwarten ist, welche finanzielle Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist und welche Personengruppen diese Regelung in Anspruch nehmen können (Geschlecht, zu er­wartende Pensionshöhe, Berufsgruppen).“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Prüfung der Auswirkungen durch Beschlussfassungen vom 19. 9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 25. September 2019 zu Top 6) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheits­polizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Ge­setz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psy­chotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfer­gesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Gewaltschutzge­setz 2019) geändert werden.

Mit Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 wurden Pensions­leistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit sowie die Schwerarbeiterre­gelung abschlagsfrei gestellt. Diese Bestimmungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Es wurde damit eine Regelung zurückgenommen, die im Jahr 2014 unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer eingeführt wurde, wonach Langzeit-


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