Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 216

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•             in § 236 Abs. 4b ASVG und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,

•             der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog der Bestim­mungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für defini­tiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie

•             die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen ab dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in der parlamentarischen Verhandlung.

Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.34.07

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Richtig ist, dass vorige Woche ein guter Tag für die Arbeite­rinnen und Arbeiter war, weil wir beschlossen haben: 45 Jahre sind genug, danach steht einem die abschlagsfreie Pension zu.

Das ist völlig richtig; gut ist es auch deshalb, weil wir das 13. und 14. Monatsgehalt nun endlich einmal gesetzlich verankert haben. Das war eine vernünftige Sache. Das habt ihr, liebe Kollegen von der roten Seite, ja wirklich jahrzehntelang nicht zustande ge­bracht. Da sieht man, was möglich ist, wenn man vernünftig miteinander redet. (Beifall bei der FPÖ.)

Heute ist auch ein guter Tag für die 30 000 Arbeitnehmer in der Obersteiermark, weil wir die Leistungen, die sie bis jetzt über die Betriebskrankenkassen separat erhalten haben, sichergestellt haben. Es bleibt so, wie es ist. Die Versicherten haben auch in Zukunft keine Nachteile. Da habt ihr nicht mitgetan; das wundert mich. Ich verstehe überhaupt nicht, wie so etwas passieren kann, wenn man angeblich für die Arbeiter steht; das ist interessant.

Wie gesagt – ich wiederhole noch einmal –: Die Leistungen bleiben aufrecht, das Ver­mögen bleibt erhalten, einzig die Braut bekommt ein neues Kleid, aber deswegen wird sie nicht hässlicher, deswegen ist sie nicht gleich begraben oder sonst irgendetwas. (Abg. Leichtfried: Das habt ihr bei den Schwarzen auch geglaubt!) – Ja, Kollege Leichtfried, zu dir dann noch ein spezielles Wort am Schluss.

Ich freue mich schon; Kollege Wimmer hat ja gesagt, er werde heute noch damit an­fangen, die Kollegen zu informieren – wieder einmal, zum wiederholten Male mit Un­wahrheiten und mit Falschinfos –: Lieber Kollege Wimmer, da war ich dir einen Schritt voraus, die sind schon informiert, die wissen, dass ihr wieder versucht, die Unwahrheit zu sagen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

Lieber Kollege Leichtfried, du hast vorhin davon geredet, dass wir schon Muffensausen hätten: Wenn du wissen willst, wem wirklich die Muffen geht, dann brauchst du nur in den Spiegel zu schauen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Obernoste­rer. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

18.36


 


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