Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 215

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•             die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen ab dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Rainer Wimmer

Genossinnen und Genossen

betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag 970/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bür­gerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Straf­prozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Heb­ammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische As­sistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sani­tätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologenge­setz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Gewaltschutzgesetz 2019) geändert werden

Mit Beschlussfassung vom 19. September dieses Jahres wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit abschlagsfrei gestellt. Diese Bestim­mungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Nicht erfasst sind davon Beamtinnen und Beamte sowie definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn. Hier ist es erforderlich eine analoge Regelung zu schaffen. Außerdem sollen jene Jahr­gänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

 


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