Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 238

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von Terroranschlägen verschont geblieben ist, müssen die Sicherheitsbehörden wach­sam sein, um bereits im Vorfeld gegen potenzielle Gefährder einschreiten zu können. Das ist dank der hervorragenden Arbeit der Staatsschutz- und Sicherheitsbehörden gelungen. Damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit auch weiterhin bestmöglich leis­ten können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbe­dingungen zu schaffen. Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage in und um Ös­terreich braucht die Regierung aber auch eine auf die neuen Bedrohungen und He­rausforderungen (transnationaler Terrorismus, ausländische Agitation, Migration) ange­passte Sicherheitsarchitektur, in deren Rahmen der Prävention in Zukunft eine wesent­lich höhere Bedeutung zukommen muss“ – Regierungsprogramm S. 31

Der Umgang mit jeglicher Form des Extremismus innerhalb der Bevölkerung stellt un­sere demokratische Gesellschaft in Bezug auf die innere Sicherheit und damit den ge­sellschaftlichen Frieden vor große Herausforderungen. Diesen gilt es angemessen und vor allem mit konkreten Maßnahmen ehebaldigst zu begegnen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.


19.42.01

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei hat schon immer eine klare Posi­tion gehabt, nämlich eine gegen jegliche Form von Extremismus. Das umfasst sowohl rechtsextreme Strömungen, Linksextremismus, aber auch sozusagen den politischen Islam oder Terrorismus. Keine dieser gesellschaftlichen Gesinnungen darf bei uns in Österreich einen Platz haben. Es ist mir aber schon wichtig, zu betonen, wie wichtig es ist, dass wir auf beiden Augen – wir haben ja alle ein rechtes und ein linkes Auge – wachsam und auf keinem blind sind.

In diesem Zusammenhang darf man durchaus festhalten, dass es bereits seit dem Jahr 2011 betreffend Radikalisierung und Rekrutierung extremistischer beziehungswei­se terroristischer Bewegungen eine Sensibilisierungsoffensive im Bundesministerium für Inneres gibt, die im BVT angesiedelt ist. Eine entsprechende Meldestelle wurde schon damals von Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner eingerichtet. Seit dem De­zember 2014 gibt es zudem im – damals von der ÖVP geführten – Bundesministerium für Familien und Jugend eine Beratungsstelle Extremismus als zentrale Anlaufstelle für Prävention von politischer und weltanschaulicher Radikalisierung.

Wenn man sich den Verfassungsschutzbericht 2018 hinsichtlich erwiesener oder ver­muteter Tatmotive anschaut, geht es beim Linksextremismus um 137 Taten, beim Rechtsextremismus um 732 und bei antisemitischen Tathandlungen um 49. Ich glaube schon, dass man klar festhalten muss: Jede extremistische Tat ist eine zu viel! (Beifall bei der ÖVP.)

Nur ein starkes und handlungsfähiges Bundesamt für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung ist in der Lage, diesen Strömungen entgegenzuwirken. In Sachen BVT gibt es natürlich Handlungsbedarf, was uns die Leiterin des Extremismusreferats auch schon im Untersuchungsausschuss klar gesagt hat, in dem sie sich sozusagen über die mangelnden Ressourcen beklagt hat. Der Direktor des BVT hat dies in der Sendung „Im Zentrum“ durchaus mit der Feststellung unterstützt, dass weitere Res­sourcen wünschenswert wären.

 


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