Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 265

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kommt das Ende der Kohleverstromung in Österreich, es gibt eine Strategie hinsicht­lich Bioökonomie, wir haben das Ziel, die Strombeschaffung des Bundes bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien abzudecken, und wir haben hier ja auch das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen.

Es ist sehr traurig, dass Rot und Grün im Bundesrat nicht dafür zu haben waren, so­dass das Kraftwerk in Simmering, eines unserer größten Kraftwerke, das mit nach­wachsenden Rohstoffen betrieben wird, nach wie vor stillsteht. Das haben Sie sich auf Ihre Fahnen zu schreiben, da hätten Sie in der Stadtregierung Verantwortung überneh­men müssen. Wir werden den Ökostromausbaupakt mit einem Volumen von 540 Mil­lionen Euro, den wir im Rahmen eines der kommenden Tagesordnungspunkte debat­tieren, nur dann umsetzen können, wenn wir diese Ziele gemeinsam erreichen.

Die neue Regierung wird sich vornehmen, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz umzuset­zen, sodass wir zu 100 Prozent in Österreich produzierte Energie aus Erneuerbaren, auch mit nachwachsenden Rohstoffen in der Verwendung durch die Energiewirtschaft, haben. Wir brauchen da keine grün-roten Träumer, wir brauchen aber auch keine Leugner, die nachwachsende Rohstoffe nicht in die Energieerzeugung mithineinneh­men wollen, denn damit fördern Sie Atomstrom aus anderen Ländern. Das ist nicht der Weg Österreichs.

Wir müssen da auch volkswirtschaftlich denken. Da geht es nicht nur um das Klima, da geht es auch um Erträge der Volkswirtschaft, daher ist der erfolgreiche Weg, den die bisherigen ÖVP-Umweltminister beschritten haben und den wir in unzähligen Wind­parks, Wasserkraftwerken, Biogas- und Biomasseanlagen verwirklicht sehen, fortzuset­zen, und das geht nur mit einer Unterstützung am 29. September. (Beifall bei der ÖVP.)

20.47

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen

betreffend künftige Finanzierung des Green Climate Fund

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12: Antrag 935/A(E) der Abg. Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bern­hard, Mag. Bruno Rossmann betr. Erklärung des Climate Emergency

Begründung

Das Übereinkommen von Paris, welches von Österreich 2016 ratifiziert wurde, stellt einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik dar. Die internationale Staatenge­meinschaft bekennt sich darin zum Ziel, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Es sollen vor allem auch die Anstrengungen der Entwicklungsländer mittels Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung unterstützt werden. Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ist im Einklang mit der Zusage aller Industrieländer (im Rahmen der 15. Vertragsparteienkonferenz des Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) und setzt sich aus einer breiteren Menge an öffentlichen und privaten Quellen zusammen.

Insgesamt leistet Österreich im Zuge seiner gesamten internationalen Klimafinanzie­rung jährlich rund 180 Mio. Euro, im Jahr 2017 waren es 185,67 Mio. Euro. Diese Fi­nanzierungen stammen aus den Bereichen der öffentlichen Klimafinanzierung, aus bi­lateralen und multilateralen Zuschüssen und Finanzinstrumenten sowie aus privaten


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