Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 320

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23.15.20

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kol­leginnen und Kollegen! Es sind mehrere Punkte, zu denen ich Stellung nehmen möchte.

Der erste Punkt ist der Antrag 945/A(E) der Freiheitlichen Partei betreffend „mehr Tier­schutz im Bereich Lebendtiertransporte“. Dieser Antrag erweckt den Anschein, als ob jeder Tiertransport automatisch mit Tierleid verbunden wäre, was ein schiefes Licht auf die Bäuerinnen und Bauern wirft. Nein, denn es kommt darauf an, wie transportiert wird, und nicht darauf, ob transportiert wird. Kollege Kühberger wird noch genauer auf diesen Antrag eingehen.

Der zweite Punkt bezieht sich auf den freiheitlichen Antrag betreffend „Verbot der Tö­tung von männlichen Eintagsküken“. Ein solches Verbot würde lediglich bewirken, dass in Zukunft alle Küken für die Geflügelhaltung aus dem Ausland kommen. Wir werden dafür eine praxistaugliche Verbesserung vorschlagen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Riemer, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken“

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Verbot des Le­bendschredderns von männlichen Eintagsküken vorzulegen.“

*****

Ziel bleibt es, dass ein Verfahren entwickelt wird, bei dem das Geschlecht der Küken bereits im Ei mit Sicherheit festgestellt werden kann – dann sind wir wirklich einen rie­sengroßen Schritt weiter.

Dritter Punkt: Wir wollen auch eine Verbesserung in der Putenhaltung. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verbindliche Besatzdich­tenbestimmungen für die Putenmast auf EU-Ebene“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für verbindliche, EU-weit einheitliche Besatzdichtenbestimmungen in der Putenmast, die dem österreichischen Standard entsprechen, einzusetzen.“

*****

Ich glaube, das ist notwendig. Die österreichischen Geflügelhalter leiden unter den un­terschiedlichen Vorschriften und Produktionsbedingungen in der Europäischen Union.


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