euch nur mehr lächerlich. Die letzten Monate habt ihr euch da nur mehr lächerlich gemacht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Jarolim: Ausgezeichnet!)
Zu den Tiertransporten: Ja, da ist einiges gelungen, aber auch nicht mit euch. In der letzten Sitzung ist einiges gelungen. Da haben wir davon gesprochen, dass wir die EU-Lizenzen und die Transportlizenzen den schwarzen Schafen in der Tierhaltung wegnehmen. Und ja, man muss Tiertransporte reduzieren; das habe ich auch in der letzten Plenarsitzung klargemacht. Ihr habt euch auch gegen einen Reduktionsplan gewehrt, mit Händen und Füßen – und jetzt wird er kommen müssen.
Die schwarzen Schafe beim Tiertransport – und da bin ich bei dir – gehören rausgeholt, deswegen bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007)“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) zur Beschlussfassung vorzulegen, womit Mindeststrafen in § 21 Abs. 1 eingeführt werden und § 21 Abs. 4 entfällt, somit der Verstoß jedenfalls anzuzeigen ist.“
*****
Damit kann man genau die, die gegen das Tiertransportgesetz verstoßen, an die Kandare nehmen und zur Verantwortung ziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)
23.25
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einführung europaweiter Standards für die Haltung von Puten
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Antrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken, (946/A(E)
Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren.
In dieser sind spezielle Regelungen für die Haltung von Puten (Truthühnern) festgelegt. Solche dezidierten Haltungsvorschriften existieren jedoch auf europäischer Ebene nicht. Dies ist aus Tierwohlsicht bedenklich und stellt eine Wettbewerbsverzerrung für die heimische Landwirtschaft dar, die auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Die Konsumenten und Konsumentinnen erwarten sich außerdem einen europaweiten Tierschutzstandard, der zumindest den österreichischen Regelungen entspricht.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite