Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 326

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

euch nur mehr lächerlich. Die letzten Monate habt ihr euch da nur mehr lächerlich gemacht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Jaro­lim: Ausgezeichnet!)

Zu den Tiertransporten: Ja, da ist einiges gelungen, aber auch nicht mit euch. In der letzten Sitzung ist einiges gelungen. Da haben wir davon gesprochen, dass wir die EU-Lizenzen und die Transportlizenzen den schwarzen Schafen in der Tierhaltung weg­nehmen. Und ja, man muss Tiertransporte reduzieren; das habe ich auch in der letzten Plenarsitzung klargemacht. Ihr habt euch auch gegen einen Reduktionsplan gewehrt, mit Händen und Füßen – und jetzt wird er kommen müssen.

Die schwarzen Schafe beim Tiertransport – und da bin ich bei dir – gehören rausge­holt, deswegen bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein­führung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) zur Beschlussfassung vorzulegen, womit Mindeststrafen in § 21 Abs. 1 eingeführt wer­den und § 21 Abs. 4 entfällt, somit der Verstoß jedenfalls anzuzeigen ist.“

*****

Damit kann man genau die, die gegen das Tiertransportgesetz verstoßen, an die Kan­dare nehmen und zur Verantwortung ziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

23.25

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung europaweiter Standards für die Haltung von Puten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Antrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Ein­tagsküken, (946/A(E)

Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Min­destanforderungen für die Haltung von Nutztieren.

In dieser sind spezielle Regelungen für die Haltung von Puten (Truthühnern) festgelegt. Solche dezidierten Haltungsvorschriften existieren jedoch auf europäischer Ebene nicht. Dies ist aus Tierwohlsicht bedenklich und stellt eine Wettbewerbsverzerrung für die heimische Landwirtschaft dar, die auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Die Konsumenten und Konsumentinnen erwarten sich außerdem einen europaweiten Tier­schutzstandard, der zumindest den österreichischen Regelungen entspricht.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite